KV-Einigung

Metallgewerbe: Ist-Löhne steigen um 3,2 Prozent

Wirtschaft
09.10.2012 12:00
Überraschend schnell und gleich in ihrer ersten Verhandlungsrunde haben sich in der Nacht auf Dienstag Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter des Metallgewerbes auf den Lohnabschluss für 2013 geeinigt. Dieser wird ab 1. Jänner eine Erhöhung des KV-Mindestlohns um 3,4 und der Ist-Löhne um 3,2 Prozent mit sich bringen. Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um drei Prozent erhöht, teilte die Produktionsgewerkschaft Pro-Ge mit.

"Der Abschluss ist hart erkämpft", betonte Rainer Wimmer, der Verhandlungsleiter und Pro-Ge-Vorsitzende. Trotz der Unterschiede und Gegensätze sei die Sozialpartnerschaft im Gewerbe sehr konstruktiv und habe Handschlagqualität.

Arbeitgeber: "Noch tragbarer Kompromiss"
"Im Hinblick auf die schwachen Konjunkturprognosen für das kommende Jahr erscheint der Abschluss als noch tragbarer Kompromiss", meinen die Arbeitgeber-Verhandler unter der Führung von Andreas Lahner und Siegfried Steiner. Die Verhandlungspartner hätten sich auch darauf geeinigt, eine Arbeitsgruppe zur Förderung der Lehrlingsausbildung zu installieren.

KV gilt für knapp 190.000 Beschäftigte
Der Kollektivvertrag für das Metallgewerbe gilt für etwa 43.000 Mitgliedsunternehmen mit knapp 190.000 Beschäftigten. Der Geltungsbereich umfasst Berufsgruppen wie etwa Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Installateure.

Metallindustrie: Fronten weiterhin verhärtet
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Metallindustrie hingegen sind noch zu keinem positiven Abschluss gelangt. Nach drei erfolglosen Verhandlungsrunden wird es am Mittwoch zu einer Betriebsrätekonferenz in Amstetten kommen. Am 18. Oktober werden sich die Chefverhandler beider Seiten zum vierten Mal zusammensetzen.

Die Gewerkschaft fordert ein Plus von fünf Prozent für Mindest- und Ist-Löhne. Derzeit liegen von Arbeitgeberseite zwei Angebote auf dem Tisch. Beide sind aber weit unter den Vorstellungen der Arbeitnehmervertreter: eine Erhöhung um 2,26 Prozent, also unter der Inflationsrate, bzw. ein Plus von 2,4 bis 2,8 Prozent, aber nur, wenn Verschlechterungen im Rahmenrecht, also etwa bei den Arbeitszeiten, hingenommen werden.

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