Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat ein Verfahren zur Feststellung der Umweltverträglichkeit der geplanten „Seilbahn Kahlenberg“ beantragt. Das durchgeführte Ermittlungsverfahren hat nun ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Nach einer gründlichen Prüfung durch die Behörde wurde nun festgestellt, dass einerseits keine Umweltverträglichkeitsprüfung für die mögliche Seilbahn auf den Kahlenberg erforderlich ist, einschließlich für die geplante Park & Ride-Anlage. Dies liegt daran, dass bestimmte Kriterien des UVP-Gesetzes nicht erfüllt wurden oder nicht zur Anwendung kamen.
Keine endgültige Genehmigung
Diese Entscheidung bedeutet jedoch keine endgültige Genehmigung für das Projekt. Es handelt sich lediglich um eine Feststellung der Behördenzuständigkeit gemäß den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die endgültige Entscheidung über die Realisierung der Seilbahn hängt von weiteren Genehmigungsverfahren ab, die zum Beispiel Forstrecht, Eisenbahnrecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht betreffen.
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