Das Team „Gerechtes Innsbruck“ um den wortgewaltigen Listenersten Gerald Depaoli stellt nach Sichtung einer falschen ORF-Wahlgrafik einen Antrag auf Ergebnis-Prüfung bei der Hauptwahlbehörde der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl. Fristgerecht eingelangt ist nur sein Antrag. Wahlanfechtungen beim Verfassungsgerichtshof sind noch länger möglich.
Etliche Ungereimtheiten erkennt GR Gerald Depaoli bei der Innsbruck-Wahl vom 14. April. Er hat deswegen bei der Hauptwahlbehörde einen „Überprüfungsantrag über die Ermittlung des Wahlergebnisses“ eingebracht.
Sprengelergebnisse fehlerhaft?
Hauptgrund dafür ist eine Grafik der Stadt Innsbruck, die am Wahlabend des 14. April im ORF zu sehen war. „Die grafische Darstellung des Ergebnisses unterscheidet sich wesentlich vom vorläufigen Endergebnis der Gemeinderatswahl“, erläutert GR Depaoli: „In Summe ergibt das Ergebnis zirka 120 Prozent und das ohne die wahlwerbende Gruppe KPÖ. Der Grund für diese fragwürdige grafische Darstellung können nur unkorrekt eingegebene Sprengelergebnisse sein“, mutmaßt der Gemeinderat.
Es geht nicht um die Auszählung der Stimmen an sich. Wir wollen sichergehen, dass es bei Eingabe bzw. Übermittlung der Daten zu keinen Fehlern gekommen ist.
GR Gerald Depaoli, Team Gerecht
Somit könne nicht ausgeschlossen werden, „dass auch die Daten (Sprengelergebnisse) für das vorläufige Endergebnis der Bürgermeister-, als auch der Gemeinderatswahl gänzlich bzw. in Teilen möglicherweise unkorrekt eingegeben wurden und Fehler bei der Erstellung der grafischen Darstellung passiert sind“.
„Hauptwahlbehörde soll Zweifel aus Weg räumen“
Weiters fragt sich Depaoli, wie am Wahltag bereits um 17 Uhr über Stichwahl-Tendenzen Willi-Anzengruber berichtet werden konnte, wo doch seitens der Stadt mehrfach kommuniziert wurde, dass es vor 19 Uhr keine Ergebnisse gebe.
Zahl der abgegebenen Stimmen unterschiedlich
Dass die Zahl der abgegebenen Stimmen bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl nicht ident sind, sondern sich um 17 Stimmen unterscheidet, wertet Depaoli als weiteres Indiz für mögliche Pannen bei der Dateneingabe bzw. -verarbeitung und verweist auf den Babler-Doskozil-Parteitag der Bundes-SPÖ. Zu Innsbruck meint Depaoli, irren sei aber menschlich, „bei dieser Unzahl an Sprengelergebnissen und einem vorgegebenen knappen Zeitfenster“.
Frist für Anfechtung läuft
Eine Rückfrage der „Krone“ in der Wahlbehörde ergab, dass mit Ablauf der Frist vergangenen Samstag ein Antrag auf Überprüfung eingebracht wurde. Davon zu unterscheiden sei die Möglichkeit der Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof. Die Frist dafür beträgt vier Wochen ab Beendigung des Wahlverfahrens. Anfechtungsberechtigt sind alle Wählergruppen, die rechtzeitig Wahlvorschläge eingebracht haben.
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