140 Stellungnahmen

Tierschützer üben Kritik an Hundehaltegesetz

Oberösterreich
16.04.2024 09:30

Die Begutachtungsfrist für ein strengeres Hundehaltegesetz in Oberösterreich geht am Dienstag zu Ende. Bis Montagabend waren rund 140 Stellungnahmen vorgelegen. Anlass für die Novelle ist die tödliche Bissattacke auf eine Joggerin im Oktober 2023 in Naarn. Sechs Rassen sollen künftig als gefährlich gelten, was laut dominierender Kritik nicht gutgeheißen wird.

Es handle sich jedoch nicht um 140 unterschiedliche Stellungnahmen, sondern um „sehr viel gleichlautende“, merkte das Büro von Tierschutzlandesrats Michael Lindner (SPÖ) an. Grundsätzlich stößt das Vorhaben, künftig in Oberösterreich Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu per Gesetz als gefährliche Rassen einzustufen, auf Ablehnung. Ab dem 13. Lebensmonat soll für diese auch eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum gelten.

Praxistest bei großen Hunden
Zudem müssen Personen, die sich einen „gefährlichen“ Hund zulegen wollen, höhere Ausbildungskriterien erfüllen. Dies soll ebenso für Halter von allen großen Tieren mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe (Höhe hinter dem Schulterblatt) oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm gelten. Konkret würden dann zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis auch ein Praxistest, eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung, verpflichtend. Dabei werde dann das Verhalten von Hund und Frauchen/Herrchen in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft.

„Belastung für Tierheime“
Eine Kritikerin der anstehenden Gesetzesänderung ist die Tierschutzorganisation Vier Pfoten, dementsprechend negativ fiel auch ihre Stellungnahme aus. Sie verwies auf den Forschungsstand, wonach Rassen „absolut nichts über die Gefährlichkeit eines Hundes aussagen“. Weiters würden auch große Hunde „unter Generalverdacht“ gestellt. Damit sei eine Vielzahl von Tieren kaum mehr zu vermitteln. „Die Auswirkungen auf die Tierheime werden katastrophal sein, prognostiziert Veronika Weissenböck von Vier Pfoten. Für sie sei es „völlig unverständlich, warum mit der weiteren Kategorisierung von Hunden in Gewichts- und Größenklassen eine weitere Abnahme- und Abgabewelle und somit eine zusätzliche Belastung für Tierheime in Kauf genommen wird.“

Landesrat verteidigt Entwurf
Aus dem Büro von Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SPÖ) hieß es, dass Anregungen zum Anlass genommen würden, um den Entwurf noch so weit wie möglich nachzuschärfen. Zudem sei parallel zum Gesetz ein gänzlich neues und verbessertes OÖ. Hunderegister und zum Gesetz dazugehörige Verordnungen in Arbeit. Dazu gehören auch eine vorangestellte umfassende Info-Kampagne und Schulungsangeboten für Gemeinden, die das Gesetz schlussendlich vollziehen sollen.

Mehr Handlungsspielraum
Lindner ist vom Entwurf überzeugt: „Wir geben mit diesem Gesetz Gemeinden mehr Handlungsmöglichkeiten und können in Zukunft handeln, bevor etwas passiert.“ Außerdem hätten sich alle im Landtag vertretenen Parteien im Zuge der Debatte im Unterausschuss auf die inhaltlichen Eckpunkte des Gesetzes einigen können.

Auch die Lage in den Tierheimen nimmt der Landesrat ernst: „Mir ist bewusst, dass die Tierheime schon jetzt an ihren Kapazitätsgrenzen arbeiten. Damit die Betreiber ihrer wertvollen Aufgabe auch weiterhin nachkommen können, müssen die Rahmenbedingungen passen – dafür werde ich mich weiter einsetzen!“

Mehr Möglichkeiten für Gemeinden
Generell soll mit der Novelle auch den Gemeinden mehr Handlungsspielraum eingeräumt werden, um besser für den Schutz der Bevölkerung sorgen zu können. Eine Voraussetzung dafür ist das Ermöglichen der Weitergabe von Daten bei einem „auffälligen“ Hund. So könne künftig bei einem Umzug des Halters bzw. bei der Abgabe des Hundes an neue Besitzer sichergestellt werden, dass das Tier auch am neuen Wohnort als auffällig geführt werde.

Neue Möglichkeiten will man zudem den Kommunen bei Belästigungen oder Bissvorfällen geben. Der Maßnahmenkatalog reiche vom Verbot einer Hundehaltung an bestimmten Orten, dem Untersagen bestimmter Personen, ein Tier zu halten, bis hin zur Abnahme des Hundes. Hierzu gebe es in den Stellungnahmen „Anregungen, die neuen gesetzlichen Grundlagen möglichst verwaltungsarm und einfach zu gestalten“.

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