Der Fall schlug große Wellen: Vier Patientinnen eines Salzburger Schönheitschirurgen mussten mit schweren Symptomen ins Spital, weil der Arzt ihnen gefälschte Ozempic-Pens verkauft hatte. Nach drei Verhandlungstagen, zahlreichen Zeugen und Sachverständigen fiel am Montag schließlich das Urteil.
Schon seit einiger Zeit hatten zumindest sechs Abnehmerinnen aus dem Raum Steyr vom Schönheitsdoktor ihres Vertrauens Abnehmspritzen bezogen. Doch 2023 waren diese beliebten Spritzen plötzlich vergriffen, die Nachfrage war einfach zu hoch. Trotzdem hatte der Salzburger Chirurg, der eine Praxis im Raum Steyr hat, Ware auf Lager, die er für teures Geld – 400 bis 500 Euro pro Stück – an den Mann beziehungsweise an die Frauen brachte.
Patientinnen bemerkten Unterschied
Die Damen hätten zwar bemerkt, dass die Spritzen etwas anders aussahen, und auch die Dosierung anders war als zuvor, doch der Arzt beschwichtigte. Die Sorgen der Patientinnen waren aber mehr als berechtigt, wie sich bald herausstellen sollte: Vier von ihnen erlitten nach der Verabreichung schwere Symptome.
Pures Insulin statt Abnehmmittel
Denn statt dem Wirkstoff Semaglutid hatten die Spritzen pures Insulin enthalten, das bei gesunden Menschen ohne Diabetes schwere Komplikationen auslösen kann. Vier Frauen erlitten daraufhin eine Hypoglykämie.
Hunderte „Todesspritzen“
Das brachte unter anderem die Blutzuckerlevel der Patientinnen so sehr aus dem Gleichgewicht, dass sie ohne rechtzeitige Behandlung sogar sterben hätten können. Und diese Todesspritzen waren nicht nur als Übergangslösung gedacht: Mehr als 200 weitere Exemplare wurden in der Ordination sichergestellt.
Herkunft der Pens unklar
Zwei Geschäftsmänner, die der Arzt mit der Beschaffung der gefälschten Spritzen beauftragt hatten, sind bereits rechtskräftig verurteilt. Nicht nur hatten die beiden keine Lizenz für den Handel mit Medizinprodukten – nicht einmal der genaue Ursprung der Pens konnte ausgeforscht werden. Ihre Spur verlor sich in Rumänien.
Vertrauen missbraucht
Dass er das Vertrauen seiner Patientinnen aus Geldgier missbraucht hatte, kritisierte die Richterin scharf. Schlussendlich entschied sie auf 21 Monate haft, 14 davon bedingt. Außerdem muss der Chirurg zusätzlich zu zugesprochenem Schmerzensgeld 3195 Euro, die er mit den Verkäufen eingenommen haben soll, zurückzahlen. Beide Seiten meldeten Bedenkzeit an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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