Angriff mit Machete

Tödliche Schüsse: Spannung vor Obduktionsbericht

Burgenland
14.04.2024 07:00

Im Endspurt sind die Untersuchungen der Gerichtsmediziner und Sachverständigen im Fall der tödlichen Schüsse von Bad Sauerbrunn. Mit einer Machete in der Hand war ein Deutscher von Projektilen aus der Dienstwaffe eines Polizisten getötet worden. Nun werden die Obduktionsergebnisse mit Spannung erwartet.

Der Vorfall vom 5. Jänner ist in schrecklicher Erinnerung: Gegen 14.30 Uhr wird eine Polizeistreife zu einem Haus im 2250-Seelen-Kurort Bad Sauerbrunn beordert. „Familienstreit“ lautet die Alarmmeldung. Zwei Beamte rücken vor. Im Garten erspähen sie einen Mann in Rage – mit einer Machete in der Hand!

Gegen den Macheten-Mann musste die Polizei am 5. Jänner dieses Jahres einschreiten. (Bild: Christian Schulter, zVg, Krone KREATIV)
Gegen den Macheten-Mann musste die Polizei am 5. Jänner dieses Jahres einschreiten.

Daneben seine Frau (60), die von ihm offenbar mit der langen Klinge bedroht wird. Die Polizisten schreiten ein, die Frau lief ins Haus. Dann nimmt die Amtshandlung eine dramatische Wende. Nicht einmal Pfefferspray konnte den Mann (55) stoppen. Nach etlichen Warnschüssen trafen ihn drei Projektile tödlich.

Obduktion dauerte lange
Die Ermittlungen sind seither voll im Gang. Viel Zeit nimmt die Obduktion in Anspruch. Das Ergebnis wird mit Spannung in Kürze erwartet. „Der Bericht könnte schon in den nächsten Tagen vorliegen. Ein genaues Datum gibt es allerdings nicht“, teilt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt mit.

Große Menge an Drogen
Offen bleibt vorerst auch die Frage, ob der Macheten-Mann unter Drogeneinfluss gestanden ist. An seiner Wohnadresse ist jedenfalls Cannabis sichergestellt worden. „Die Menge war so groß, dass sie das übliche Maß an Eigenkonsum weit überschritten hat“, stellten die Behörden fest.

Prüfung einer Anklage
Sobald der Bericht vorliegt, wird laut Staatsanwaltschaft geprüft, ob Anklage gegen den Polizisten erhoben wird. Der Anwalt des Beamten geht davon aus, dass das Verfahren bald eingestellt wird: „Im Verhalten meines Mandanten und seines Kollegen ist nicht der geringste Fehler zu erkennen.“

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