Eine einschlägig vorbestrafte Unterländerin wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs verurteilt. Unter anderem hatte sie eine wehrlose Frau schamlos ausgenutzt.
Die „Verbrecherkarriere“ der 48-jährigen Invalidenrentnerin begann 2016, als sie bei diversen Händlern in Dornbirn Elektrogeräte bestellte, jedoch nicht bezahlte. Mahnungen und Anwaltsschreiben zeigten keine Wirkung. Bis schließlich das Inkassobüro auf der Matte stand und mehr als 12.000 Euro wollte.
Im Jahr 2021 gaukelte die mittlerweile in Privatkonkurs befindliche Angeklagte einer Witwe vor, diese bei Behördengängen, auch in Bezug auf die Witwenpension, zu unterstützen. Diese „Hilfe“ ließ sich die Kriminelle allerdings gut bezahlen, indem sie der überforderten Frau immer wieder neue fadenscheinige Kostengründe für Anträge usw. auftischte. Und so gelang es der dreisten Betrügerin, dem Opfer innerhalb von fünf Monaten 50.000 Euro abzuluchsen. Mit dem Geld finanzierte die Skrupellose ihre Spielsucht.
„Verwerfliche, kaltblütige“ Tat
Im Schöffenprozess am Donnerstag gab sich die Angeklagte lammfromm: „Ich habe niemals jemanden betrogen“, sagte sie. Das sah Staatsanwalt Philipp Höfle anders: „Die Angeklagte leidet unter Spielsucht. Da geht man über Leichen.“ Ähnliche Worte fand auch die Privatbeteiligten-Vertreterin der Witwe, Serbil Dogan. Sie sprach von einer „verwerflichen und kaltblütigen“ Tat.
Die Angeklagte leidet unter Spielsucht. Da geht man über Leichen.
Staatsanwalt Philipp Höfle
Die vorsitzende Richterin des Schöffensenats sprach die Angeklagte nach kurzer Beratung im Sinne der Anklage schuldig: Neun Monate bedingte Haft und 2160 Euro Geldstrafe, zudem erging die Weisung, sich in Psychotherapie zu begeben. Dem Opfer sprach sie 40.000 Euro zu. Ob dieses das Geld jemals bekommen wird, steht aufgrund der Mittellosigkeit der Betrügerin in den Sternen.
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