Zwei Opfer

Messerattacke auf offener Straße: Acht Jahre Haft

Niederösterreich
11.04.2024 18:38

Ein bereits vorbestrafter 47-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht in St. Pölten zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte mit einer Messerattacke auf zwei Bekannte eine absichtlich schwere Körperverletzung begangen, wie das Gericht nicht rechtskräftig urteilte.

Wegen einer Messerattacke auf offener Straße in Wilhelmsburg (Bezirk St. Pölten) vom vergangenen Oktober ist ein 47-Jähriger am Donnerstag in St. Pölten zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der türkische Staatsbürger soll Bekannte im Alter von 29 und 39 Jahren angegriffen und verletzt haben. Der Schuldspruch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig. Die Geschworenen verneinten den von der Anklage umfassten Vorwurf des versuchten Mordes.

Die Attacke hat eine verzweigte Vorgeschichte. Der 47-Jährige – er wurde in der Türkei geboren und lebt seit 22 Jahren in Österreich – hatte laut Staatsanwältin über einige Zeit hinweg ein „freundschaftliches Verhältnis“ zur Ehefrau eines der späteren Opfer. Das schmeckte dem Partner der Betroffenen wenig. Er ortete eine Affäre, das Paar stritt offenbar mehrfach. Am 11. Oktober 2023 verließ die Frau schließlich die gemeinsame Ehewohnung. Den Beschuldigten warnte sie indes per Anruf, dass ihr Partner etwas gegen ihn plane.

„Gekränkte Ehre“
Ausschlaggebend für die Attacke am folgenden Tag war auf dieser Vorgeschichte basierend „die gekränkte Ehre des Angeklagten“ sowie eine „emotionale Eskalation“, folgerte die Staatsanwältin. Die vorübergehende Trennung und diverse Gerüchte dürften in der Zwischenzeit auch in der türkischen Community die Runde gemacht haben.

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Als ich das Blut gesehen habe, war ich im Schock.

Angeklagter

Der zweifach einschlägig vorbestrafte 47-Jährige begab sich dann zum Wilhelmsburger Unternehmen eines 39-jährigen Bekannten – letztlich auch, um dessen Positionierung in der Beziehungs-Causa abzustecken. Er sei dort mit Steinen beworfen worden, sagte der Angeklagte in der Geschworenenverhandlung.

Tiefer Stich in Rücken
„Es kommt zu einem Wortgefecht und zu einem Gerangel“, räumte der Verteidiger des Türken ein. Mit einem mitgebrachten Küchenmesser soll der Beschuldigte seinem Kontrahenten eine fünf Zentimeter tiefe Stichverletzung in den Rücken verpasst haben. „Als ich das Blut gesehen habe, war ich im Schock“, blickte der Angeklagte zurück. Der 39-Jährige kann den Angriff unterdessen auch mehrere Monate später noch nicht nachvollziehen. „Ich habe mit dieser Person nie einen Streit gehabt“, hob er im Zeugenstand hervor.

Zweites Opfer schwebte in Lebensgefahr
Der 29-jährige Ehemann der Vertrauten des Beschuldigten kam wenig später an den Tatort gesprintet. „Ich habe Tumulte gehört“, gab der Zeuge an. Nach einer Drohung soll der 47-Jährige diesem Mann einen Stich in den Bauch versetzt haben. „Es war kurz und bündig. Ich war verletzt und zack, zack war es vorbei“, erinnerte sich das Opfer.

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Ich wollte ihn nicht verletzen. Es ist so, dass ich schon komplett durcheinander war von dieser Situation.

Angeklagter

„Ich wollte ihn nicht verletzen. Es ist so, dass ich schon komplett durcheinander war von dieser Situation“, gab wiederum der Angeklagte laut Dolmetscherin zu Protokoll. Festgestellt wurde in der Folge eine 15 Zentimeter tiefe Wunde. Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk schwebte der 29-Jährige in Lebensgefahr und wurde mehrere Tage im Landesklinikum Wiener Neustadt intensivmedizinisch behandelt.

Fluchtversuch mit Auto
Noch vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte machte sich der Beschuldigte mit einem Auto aus dem Staub. Angehalten und festgenommen wurde der Türke im Bezirk Lilienfeld. Das Küchenmesser mit einer Klingenlänge von rund 20 Zentimetern wurde im Pkw sichergestellt.

Die Hauptfrage nach versuchtem Mord bezüglich der Attacke auf den 29-Jährigen wurde von sieben der acht Laienrichter verneint, bei der absichtlich schweren Körperverletzung herrschte hingegen Einigkeit. Der Angriff auf den 39-Jährigen wurde als versuchte schwere Körperverletzung gewertet.

Den Opfern muss der 47-Jährige 4000 bzw. 15.000 Euro bezahlen. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und die beiden Privatbeteiligtenvertreter gaben jeweils keine Erklärung ab.

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