Seit 1. März gilt in der Steiermark die StVO-Novelle, die es der Behörde erlaubt, Raser-Autos zu beschlagnahmen und gegebenenfalls zu versteigern. Doch kann ein beschlagnahmtes Fahrzeug tatsächlich veräußert werden? Die „Krone“ hat bei Polizei und Bezirksbehörden nachgefragt.
Zwei Raser-Pkw wurden auf steirischen Straßen bereits aus dem Verkehr gezogen – beide Male im Bezirk Leoben, und in beiden Fällen wurden die Autos inzwischen wieder freigegeben. „Die Gründe reichten für eine dauerhafte Beschlagnahmung nicht aus“, so der zuständige Bezirkshauptmann von Leoben, Markus Kraxner. Doch wann droht nun überhaupt die Beschlagnahmung?
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