Vier Jahre Haft

Vater soll Tochter (7) sexuell missbraucht haben

Burgenland
04.04.2024 16:36

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung des Mädchens, Jahrgang 2014, wurde ein Burgenländer am Landesgericht Eisenstadt zu vier Jahren Haft verurteilt. Er stritt die Übergriffe bis zuletzt vehement ab und meldete nach der Urteilsverkündung sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

Abscheuliches soll ein Familienvater (38) im Jahr 2021 seiner damals sieben- und später achtjährigen Tochter angetan haben. Nun musste sich der Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Vergewaltigung und Blutschande am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Angeklagt waren 20 Übergriffe, zu denen es gekommen sein soll, wenn die Mutter in der Arbeit war und der ältere Bruder in seinem Zimmer saß, so die Staatsanwältin.

Traumatisiertes Mädchen
Das Kind leide unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, so die Privatbeteiligtenvertreterin, die für das Mädchen 10.000 Euro forderte, um eine Therapie finanzieren zu können.

„Kuscheln ist doch ganz normal“
„Ich bin unschuldig!“, sagte der Burgenländer, der aus der U-Haft vorgeführt worden war. „Es ist alles frei erfunden. Warum sie mir das unterstellt, vor allem ein Jahr später, kann ich mir nicht erklären.“ Freilich habe er ab und zu mit seiner Tochter beim Fernsehen gekuschelt. „Das ist doch ganz normal!“ Dabei könne es auch zu Haut-Kontakt gekommen sein, etwa am Rücken. „Aber niemals absichtlich.“

Auch Probleme innerhalb der Familie sowie häufige Streitereien mit seiner Ehefrau wies der Angeklagte von sich, ehe die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen wurde. Und: Ein Alkoholproblem, das die Kinder und die Gattin in ihren Befragungen angesprochen hatten, habe er nicht. „Erst, nachdem die Anschuldigungen aufgekommen waren, habe ich öfter und mehr getrunken.“

Schöffengericht zweifelt nicht
Nach sieben Stunden kam das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Doris Halper-Praunias zu einem Urteil. „Es besteht überhaupt kein Grund, an den detailreichen Schilderungen des Mädchens zu zweifeln“, sprach Frau Rat. Gegen die vier Jahre Haft plus 10.000 Euro Schmerzensgeld meldete der Vater umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

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