Baukartell-Prozess

Mauschelnde Baufirmen: Burgenländer vor Gericht

Burgenland
30.04.2024 19:00

Unerlaubte Preisabsprachen bei der Vergabe von Bauaufträgen: Von 2006 bis 2017 wurden 865 Beschuldigte in Österreich ausgemacht. Gegen 270 wird von der WkSta noch ermittelt. Am Dienstag musste sich ein Baumeister in Eisenstadt verantworten.

Es schien fast, als wolle der angeklagte Baumeister so schnell wie möglich weg aus dem Landesgericht Eisenstadt. In knappen Worten sagte er: „In meinem Alter, mit 71 Jahren, ist man g’scheiter. Es war ein Fehlverhalten. Ich würde heute so ein Vorgehen strikt unterbinden!“

20 Beschuldigte aus dem Burgenland
Verhandelt wurde einmal mehr in der „Causa Baukartell“, einem der wohl größten Strafprozesse der Nachkriegszeit, bei dem es um unerlaubte Preisabsprachen bei Vergabeverfahren geht. Von 2006 bis 2017 wurden 865 Beschuldigte in Österreich ausgemacht, davon 20 aus dem Burgenland. Gegen 270 wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch ermittelt.

So hat’s funktioniert: Ein großer Konzern will unbedingt den Zuschlag für einen Bauauftrag erhalten. Dieser Konzern legt ein Angebot. Und er teilt den Mitbewerbern, die im Grunde gar kein Interesse am Auftrag haben, die Höhe dieses Angebots mit. Sie geben ein höheres ab. Dafür gibt es einen finanziellen Ausgleich oder eine Gegenleistung in Form von Subaufträgen. Lassen sich die Firmen nicht auf das Spiel des Konzerns ein, werden sie bei künftigen Bauvorhaben, die sie tatsächlich interessieren, nicht mehr zur Angebotsabgabe eingeladen.

Eigene Kalkulationen angestellt
Dem Baumeister aus dem Burgenland, zum Tatzeitpunkt Herr über 56 Mitarbeiter, wurden in Summe neun wettbewerbsbeschränkende Absprachen zur Last gelegt. Ja, er habe die Angebote vom Konzern erhalten, aber eigene Kalkulationen angestellt. Er habe also keine Scheinangebote abgegeben. „Melden hätte ich es halt müssen.“

Die Oberstaatsanwältin, die im Angeklagten „keinen Schwerverbrecher“ sah, forderte „gerichtliche Sanktionen, damit so etwas nicht mehr vorkommt“. Die Richterin wiederum sprach sich für eine Diversion aus: 16.880 Euro Geldstrafe.

Der Baumeister akzeptierte, die Oberstaatsanwältin legte ein Veto ein.

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