Spionageaffäre

BVT-Agent sollte Frau von Putin-Freund zurückholen

Politik
31.03.2024 06:00

Was wie ein Drehbuch zu einem Geheimdienst-Thriller klingt, steht im brisanten Justiz-Akt: BVT-Agent Egisto Ott sollte die davongelaufene Frau von Putin-Freund Rotenberg zurückholen.

Der mittlerweile auf Tausende Seiten angewachsene Ermittlungsakt der Sonderkommission „Fama“ und der Staatsanwaltschaft Wien offenbart spannende Details.

So findet sich auch der enge Putin-Vertraute Arkadi Romanowitsch Rotenberg prominent darin. Die echte Geschichte dahinter könnte einem billigen Drehbuch für einen Agenten-Thriller entstammen. Im Zuge der Trennung beziehungsweise Scheidung war dem durch den Ukraine-Krieg auf der Sanktionsliste stehenden Oligarchen – sein Vermögen wird auf vier Milliarden US-Dollar geschätzt – dessen Noch-Frau Natalia „davongelaufen“.

Ehefrau von russischem Milliardär ausspioniert
Hier kommt der mittlerweile gestürzte Verfassungsschützer Egisto Ott alias „Aigistos“ mit seinen guten Russland-Kontakten ins Spiel. Der am Samstag in seiner Villa im Toskana-Stil in Kärnten gefasste Ex-Chefinspektor und Polizeiattaché soll Natalia mutmaßlich „nachrichtendienstlich aufgeklärt“ beziehungsweise einen perfiden kriminellen Plan für die „Rückholung“ geschmiedet haben. Mit platzierten Drogen im Auto hätte Frau Rotenberg verhaftet und dann abgeschoben werden sollen. Dazu kam es freilich nie.

Hunderte Kurznachrichten sind festgehalten
Indes schlägt die Festnahme des im Dauerverhör befindlichen Ex-Spions bei den Parteien hohe Wellen. Dabei geht es unter anderem um verräterische Handy-Chats mit einem früheren blauen Granden. Hunderte Kurznachrichten ausgerechnet während des BVT-U-Ausschusses zwischen dem Verdächtigen und dem Politiker sind im Akt zum Geheimdienst-Krimi festgehalten.

Neben Fotos – aus nicht öffentlichen Befragungen – von Ausschusszeugen und abwertenden Kommentaren („Keine Gnade“ oder „Bist gscheit, der schaut aus“) legen diese auch den Verdacht nahe, dass Steuergeld aus der Parteikasse für Informationen geflossen sein könnte. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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