Der Rechnungshof ortet bei der Salzburger FPÖ Verstöße gegen das Parteiengesetz. Eine Kampagne von Parteiobfrau Marlene Svazek soll unzulässigerweise vom Landtagsklub bezahlt worden sein.
Eine unzulässige Spende ortet das Kontrollorgan bei der Kampagne „Ist es das wert?“ mit FPÖ-Landesparteiobfrau Svazek. Der Rechnungshof (RH) hegt den Verdacht, dass es sich dabei um keine Information über die Arbeit des Landtagsklubs, sondern um allgemeine Werbemaßnahmen der FPÖ handle. Die FPÖ habe im Kontrollverfahren darauf verwiesen, dass Svazek nicht Nationalratsabgeordnete gewesen und aus „Vorsichtsgründen“ die Finanzierung der Kampagne 50:50 zwischen Partei und Klub aufgeteilt worden sei. Der Rechnungshof teilt die Argumentation nicht.
Beispielsweise ging es bei der Kampagne unter anderem auch um Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Ein Zusammenhang mit der Arbeit des Salzburger Landtagsklubs der FPÖ sei nicht zu erkennen, damit liege eine unzulässige Spende in der Höhe von 12.418,06 Euro vor.
Ob der Verdacht eines Verstoßes nach dem Parteiengesetz zutrifft, muss nun der Unabhängige-Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) entscheiden.
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