Windräder und andere Anlagen dürfen künftig nicht mehr dauerhaft, sondern nur noch bei Bedarf beleuchtet werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn sich ihnen ein Flugzeug nähert. Der Nationalrat beschloss damit das Aus der verpflichtenden Nachtbeleuchtung.
Die entsprechende Gesetzesänderung passierte den Nationalrat am Donnerstag einstimmig. Die Umsetzung liegt bei der Austro Control. Laut Verkehrs- und Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) soll mit der Gesetzesänderung die Akzeptanz für die Windkraft in der Bevölkerung weiter erhöht werden. Alois Stöger (SPÖ) sprach von einer Maßnahme gegen Lichtverschmutzung.
Auch die FPÖ sagte, dass das Blinken in dicht verbauten Gebieten als lästig empfunden werden könne, Windräder aber in bestimmten Situationen beleuchtet werden müssten. „Sonst kommt es zu Problemen, etwa bei Einsätzen von Rettungshubschraubern“, sagte FPÖ-Technologiesprecher Gerhard Deimek.
Nächtliche Landung wird unbürokratischer
Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag außerdem dafür, dass Zivilflugplätze auch außerhalb der Betriebszeiten für Rettungsflüge genutzt werden dürfen. „Einsätze von Notarzthubschraubern werden in Österreich innerhalb eines sehr engen Rahmens und mit engmaschigster Dokumentation durchgeführt“, führte Grünen-Verkehrssprecher Hermann Weratschnig in einer Aussendung aus. Umso wichtiger sei es, im Luftfahrtgesetz Rechtssicherheit für Pilotinnen und Piloten herzustellen.
Laut den Grünen ist in Österreich aktuell nur ein geringer Teil der Notarzthubschrauber nachtflugfähig und 24 Stunden lang einsatzbereit. Die Nachtflüge machen etwa fünf Prozent aller Hubschraubereinsätze aus. Für Rettungsflüge bei Schlechtwetter soll ebenfalls bereits eine Lösung auf den Weg gebracht worden sein. Die neue Verordnung soll in den kommenden Tagen in die Begutachtungsphase gehen.
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