Lenker: „Tut mir leid“

Haftstrafe für Irrfahrt durch Salzburger Zentrum

Salzburg
20.03.2024 15:48

Ein Salzburger (34) raste im Drogen-Rausch mit dem Firmenauto über Gehwege und Fußgängerbrücken, gefährdete etliche Leute. Beim Prozess zeigte er sich reuig und gestand. Jetzt soll er zwei Jahre absitzen.

„Es tut mir wirklich leid“, waren die einzigen Worte des angeklagten Salzburgers (34) beim Prozess am Mittwoch im Salzburger Landesgericht. Seine wahnsinnige Fahrt im Drogen-Rausch hatte am 26. Juni 2023 einen Großeinsatz der Polizei in der Salzburger Innenstadt ausgelöst: Weil der Arbeiter mit seinem Firmenauto durch die Stadt gerast war – auf Gehsteigen und Radwegen, sogar über den Müllner Steg und durch den Kurgarten beim Schloss Mirabell.

Erst im Andräviertel endete die lebensgefährliche Irrfahrt – als ein Polizist das Firmenauto des 34-Jährigen rammte.

Im Zuge der Festnahme kam es noch zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten. Dabei wollte die Polizei den Lenker anfangs nur kontrollieren, weil er bei einem Stau wie wild gehupt und gestikuliert hatte.

Eine ganze Reihe von Vorwürfen listete die Staatsanwaltschaft auf: von vorsätzlicher Gemeingefährdung über schwere Sachbeschädigung und Körperverletzung bis hin zum versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Er sei im Suchtgift-Rausch gewesen und bedauere das Ganze sehr, verwies Verteidiger Kurt Jelinek auf eine dadurch „eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit“. 

Eineinhalb Stunden nach Prozessbeginn verkündete Richterin Martina Kocher bereits das Urteil: zwei Jahre unbedingte Haft. Und sie äußerte in der Begründung deutliche Worte: „In den Einvernahmen der Polizisten lässt sich Verzweiflung und Anspannung herauslesen. An dem Tag waren viele Leute in der Stadt, viele waren auch mit Kindern unterwegs. Und Sie rasen wie von einer Tarantel gestochen mit dem Auto durch die Altstadt! Dabei haben Sie wahnsinnig viele Menschen gefährdet.“

Anwalt will durch Berufung Haftstrafe reduzieren
Für Kocher stand außer Frage: „Es grenzt an ein Wunder, dass nicht mehr passiert ist.“ Aufgrund dieses „massiven Handlungsunwertes“, so die Formulierung der Richterin, sei nur eine unbedingte Strafe gerechtfertigt. Genau das sieht Jelinek anders und kündigte deshalb Strafberufung an: Das Oberlandesgericht wird also noch über die Höhe der Strafe entscheiden. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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