Angebot vor Gericht

Orgasmus-Päpstin: „Muss das einmal sacken lassen“

Oberösterreich
12.03.2024 11:02

Die fristlos entlassene Pädagogin Monika Ring aus Oberösterreich will sich ihren Rauswurf von der Bildungsdirektion nicht gefallen lassen und ging am Dienstag dagegen gerichtlich vor. Einigen konnte man sich zwar noch nicht, doch die Bildungsdirektion bot eine einvernehmliche Kündigung an – unter gewissen Bedingungen.

Am Wochenende war sie noch einer der Stargäste bei der Erotik-Messe in Graz, am Dienstagvormittag stand Monika Ring (47) ein weitaus weniger lustvoller Auftritt ins Haus. Die selbst ernannte Orgasmus-Päpstin kämpft gegen die Bildungsdirektion.

Fristlose Entlassung
Die Behörde hatte die Volksschullehrerin, wie berichtet, kurz vor Weihnachten fristlos entlassen, nachdem ihre Nebenbeschäftigung ruchbar geworden war. Monika Ring hatte sich im Vorjahr in sozialen Medien als Orgasmus-Päpstin präsentiert und wollte - laut Eigendefinition - dem Sexleben von Menschen über 45 Jahren wieder neue Lust einhauchen.

„Zufällig“ Seite entdeckt
Nachdem der Vater eines Schulkindes in der kleinen Mühlviertler Gemeinde „zufällig“ über ihre Tipps und Ratschläge gestolpert war, war die Erregung groß. Die oberste Schulbehörde des Landes reagierte schnell, und das, obwohl Monika Ring gänzlich ohne Nacktbilder, Pornos oder schlüpfrige Anmerkungen auskommt.

Will sich wehren
Nach zwei Abmahnungen wurde die Pädagogin entlassen – fristlos. Doch das will sich die streitbare Volksschullehrerin nicht gefallen lassen. Gemeinsam mit ihrem Anwalt Manfred Arthofer klagte sie gegen die Fristlose. Am Dienstag kam es am Landesgericht Linz zu einer ersten Besprechung in dem Fall, der österreichweit Schlagzeilen machte.

Angebot der Bildungsdirektion
Unter großem Medieninteresse wurde die Verhandlung verfolgt. Das Land bat der ehemaligen Volksschullehrerin einen Vergleich an: einvernehmliche Kündigung per 31. Jänner. Dafür darf es in Zukunft keine Medienberichte mehr zu diesem Thema geben und sie darf nie mehr als Lehrerin in Oberösterreich arbeiten.

Das Gegenangebot von Rings Anwalt: Ende Dienstverhältnis mit 29. Februar und vorher natürlich Einsicht in die Unterlassungserklärung. Jetzt gehört besprochen, ob sich die beiden Parteien tatsächlich einigen können. Monika Ring meinte nach der Verhandlung jedenfalls: „Ich muss das Ganze jetzt einmal sacken lassen.“

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