Aus Fenster abgeseilt?

Zweite Kindesentziehung: „Habe sie nur beschützt“

Gericht
11.03.2024 12:03

Zum zweiten Mal in sechs Monaten steht eine 39-Jährige vor dem Richter in Wien. Schon wieder versteckte sie ihre vierjährige Tochter vor dem Jugendamt - das eigentlich die Obhut hat. Um der Behörde zu entgehen, soll die das kleine Mädchen mit Bettlaken sogar aus dem Fenster im dritten Stock abgeseilt haben. 

Fast vollständig wird die Angeklagte von ihrem Verteidiger verdeckt, abgeschottet von den Kameras, die sie ablichten wollen. Die kleine, zarte 39-Jährige wird in Handschellen in den Wiener Verhandlungssaal geführt. Das Auftreten lässt kaum erahnen, welche Hartnäckigkeit die Frau an den Tag legen kann. Denn schon zum zweiten Mal steht sie wegen Kindesentziehung vor Gericht - innerhalb eines halben Jahres. 

Zwei Kindesentziehungen seit Abnahme im Mai
Anfang Mai 2023 wurden der Mutter ihre drei Kinder im Alter von vier, elf und 14 Jahren von Jugendamt abgenommen. „Sie haben mich gezwungen zu unterschreiben und dann haben sie ohne Unterschrift meine Kinder weggenommen“, schildert die Angeklagte dem Richter. Der Auslöser: Sie erschienen nicht regelmäßig in der Schule, außerdem war die Wohnsituation problematisch. „Ich hab‘ niemanden umgebracht. Ich hab‘ nur meine Kinder beschützt“, sucht die 39-Jährige nach Verständnis.

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Sie hat sich auf den Boden geschmissen und geschrien: „Ich will nicht zurück ins Krisenzentrum“. Das war so ein Schmerz. Ich konnte sie nicht zurückbringen.

Angeklagte Mutter (39) über ihre vierjährige Tochter

Ihnen sei es in Obhut des Jugendamts nämlich nicht gut gegangen. Immer wieder nahmen die Älteren Reißaus, flüchteten zurück zur Mutter. Die Vierjährige brachte sie nach einem Besuch nicht mehr zurück: „Sie hat sich auf den Boden geschmissen und geschrien: ‘Ich will nicht zurück ins Krisenzentrum‘. Das war so ein Schmerz. Ich konnte sie nicht zurückbringen.“ Wo sie das kleine Mädchen monatelang versteckte, sei nicht bekannt ...

Tochter aus dem dritten Stock abgeseilt?
Am 15. Februar soll der problematische Kontakt mit dem Jugendamt schließlich in einem abstrusen Vorfall geendet sein: Die Wiener Mutter habe - als die MA 11 an ihre Tür klopfte - die Vierjährige mit zusammengebundenen Bettlaken und einer Kinderschaukel aus dem dritten Stock abgeseilt. Eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit klagt die Staatsanwaltschaft an. 

§ 195 StGB Kindesentziehung

(1) Wer eine Person unter sechzehn Jahren dem Erziehungsberechtigten entzieht, sie vor ihm verborgen hält, sie verleitet, sich ihm zu entziehen oder sich vor ihm verborgen zu halten, oder ihr dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in Beziehung auf eine unmündige Person begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Ohne weitere Angaben zu dem filmreifen Fluchtmanöver zu machen, bekennt sich die 39-Jährige nicht schuldig. Das Faktum wird also ausgeschieden, es geht „nur noch“ um die Kindesentziehung: Zu den neun Monaten bedingte Haft, die sie im September ausfasste, kommen nun 16 dazu - zwei Monate muss sie zusätzlich in Haft absitzen. Massiv mildernd laut dem Richter: Dass sie noch einen Tag vor ihrer Verhandlung das Kind wieder dem Jugendamt übergab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Wie es für die Mutter weitergehen soll, will Herr Rat noch wisse: „Mein Plan ist, meine Kinder zurückzubekommen.“ - „Wollen Sie in Zukunft mit dem Jugendamt zusammenarbeiten?“ - „Ja, schon“, flüstert die Wienerin ... 

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