Opfer auch angeklagt

Drei Jahre Haft für Messerstich im Vollrausch

Oberösterreich
27.06.2025 13:30

Der dichte Nebel des Alkoholrausches hängt über der Geschichte. Klar ist, dass ein 23-jähriger Lehrabbrecher nach einem Streit auf einer Hausparty seinem Widersacher später auf der Straße mehrere tiefe Stichwunden verpasst hatte. Dafür wurde er am Freitag verurteilt. Doch auch das Stichopfer war angeklagt.

23 und 21 Jahre alt sind jene beiden jungen Männer, die am Freitag am Landesgericht Linz sitzen. Trotz ihres jungen Alters kennen beide das Prozedere bereits: Der erstangeklagte Rumäne (23) hat zwei Vorstrafen, das zweitangeklagte Stichopfer aus Österreich gleich sechs, und sieben Eintragungen. 

Freunde gingen dazwischen
Angeklagt sind mehrere Delikte: Zuerst sollen sich die beiden Streithähne im starken Rausch beim Besäufnis in der Wohnung eines Freundes in die Haare geraten sein. Hier habe der Erstangeklagte dem Zweitangeklagten gedroht, er werde ihm die Kehle durchschneiden, ihn am Hals gepackt und einen Faustschlag versetzt. Dieser habe ihm dann seinerseits einen heftigen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Bevor die Situation eskalieren konnte, seien andere Freunde dazwischengegangen, und der Rumäne habe die Wohnung mitsamt Freundin verlassen.

Diesmal Stichwaffe dabei
Wenig später, als die Gruppe aus der Wohnung auf der Landstraße unterwegs war, trafen sie wieder auf den Erstangeklagten, und wieder kam es zu Handgreiflichkeiten. Doch diesmal war der 23-Jährige, der bald zum zweiten Mal Vater wird, besser vorbereitet: Mit einem spitzen Gegenstand – welcher, ist unklar, die Tatwaffe wurde nie gefunden – fügte er ihm fünf Stichwunden zu. „Ich weiß wirklich nicht mehr, was das für ein Gegenstand war“, meinte der Rumäne beim Prozess. Wenig später war er am Linzer Hauptbahnhof festgenommen worden. 

Mehrere Delikte
So musste sich der Erstangeklagte wegen gefährlicher Drohung, schwerer absichtlicher Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und einem Suchtgiftdelikt aus dem Jahr 2022 verantworten. Dem Zweitangeklagten wurden von der Anklage Körperverletzung, sowie ein vorangegangener Angriff auf einen Tankstellenmitarbeiter und eine Glasscheibe vorgeworfen. 

Zweitangeklagter ausgeschieden
Schuldig bekennen wollte er sich nur zur Sachbeschädigung. Den Angriff – einen Kopfstoß – und die Körperverletzung gegen den Erstangeklagten gab er nicht zu. Eigentlich hätte der Oberösterreicher, der derzeit stationär in Kärnten auf Entzug ist, aussagen wollen, doch eine plötzliche Panikattacke sorgte dafür, dass er aus dem Prozess ausgeschieden wurde. Er muss sich nun vor dem Bezirksgericht verantworten.

Drei Jahre Haft – oder mehr
Der Erstangeklagte war voll geständig, doch das war der einzige Milderungsgrund. Dem gegenüber standen die Vorstrafen, das Zusammentreffen mehrerer Delikte, sein rascher Rückfall – er war erst zwei Monate vor der Tat aus der Haft entlassen worden –, die Verwendung einer Waffe und die Tatbegehung während der Probezeit. So entschieden Richterin und Schöffen auf drei Jahre unbedingte Haft, rechtskräftig. Falls ein Urteil aus seinem Heimatland – 1,5 Jahre Haft wegen Beihilfe zum Raub – rechtskräftig wird, könnte sich das Strafmaß noch erhöhen. Bei der Geburt seines zweiten Kindes im September wird er wohl nicht dabei sein können.

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