Rechtliche Grauzonen

Welche Schlupflöcher Grazer Automatenshops nützen

Steiermark
12.03.2024 07:00

Gesetzeslücke Automatenshops: Sie schießen wie Schwammerl aus dem Boden, bringen aber einige Gefahren mit sich. Was die ständige Verfügbarkeit von Alkohol für den Konsum bedeutet und wo bei der gesetzlichen Regelung von Automaten ein Auge zugedrückt wird.

„Ob jemand schwer oder leicht an Alkohol kommt, macht beim Konsum einen Unterschied“, erklärt Claudia Kahr von der Fachstelle für Suchtprävention Vivid. „Daher ist aus Sicht der Suchtprävention die Verfügbarkeit ein entscheidender Faktor.“ Doch die Realität wirkt dem entgegen: Suchtmittel wie Alkoholika und Nikotinprodukte sind durch den Automaten-Boom (wir haben berichtet) leichter verfügbar denn je. Das wirft nicht nur gesellschaftliche Fragen auf, auch gesetzliche Lücken scheinen ungeklärt.

Denn das Ausschenken und der Verkauf von Alkohol durch Automaten außerhalb von Geschäftslokalen ist verboten, erklärt Bernhard Trumler vom Wirtschaftsreferat vom Amt der steirischen Landesregierung. Allein aus diesem Grund muss jeder Automatenshop als Betrieb gemeldet sein - Ausnahmen bilden 24-Stunden-Hofläden, die nur hauseigene Produkte des Bauern anbieten. Ein weiteres Problem: Alkohol darf nicht an offensichtlich Betrunkene ausgeschenkt werden. Im Gegensatz zur Altersfreigabe kann das ein Automat wohl schwer kontrollieren. „Auch Wirte halten sich nicht immer daran, aber es wäre zumindest so gedacht“, sagt Kahr.

Aber wer ist für die Zulassung solcher Automaten überhaupt zuständig? Automaten außerhalb von Betriebsräumen brauchen eine „Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde - diese hat genaue Daten über die Anzahl der aufzustellenden Automaten, den Ort der Aufstellung und die zu verkaufenden Waren zu enthalten“, erklärt Trumler. Ganze „Bistroboxen“, also Geschäftslokale, die ausschließlich mittels Automaten verkaufen, müssen als eigene Betriebsstätte angemeldet werden.

Kluft zwischen Gesetz und Realität
Doch gesetzliches Durchgreifen fehlt oft in diesem Bereich - obwohl teils Suchtmittel verkauft werden, gibt es Schlupflöcher. Barbara Maria Mannsberger, Obfrau der steirischen Trafikanten, sagt: „Unsere Zigarettenautomaten sind streng reglementiert und werden ständig überprüft.“ Doch bei anderen Automaten fehle es an Kontrollen. Für Zigarettenautomaten gilt wiederum eine Sonderregelung: Weil es sich um ein Monopolprodukt handelt, muss die flächendeckende Versorgung gewährleistet sein.

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Unsere Zigarettenautomaten sind streng reglementiert und werden ständig überprüft. In anderen Branchen fehlt es aber an Kontrollen.

Barbara Maria Mannsberger, Obfrau der steirischen Trafikanten

Zigarettenautomaten dürfen wie freistehende Automaten den ganzen Tag geöffnet sein. Anders aber Automatenshops - auch hier scheint es eine Gesetzeslücke zu geben. Sie unterliegen eigentlich den Rechten und Pflichten der Lebensmittelhandel-Branche und sollten daher reglementierte Öffnungszeiten haben. 24 Stunden, sieben Tage die Woche entspricht diesen gesetzlichen Regelungen nicht.

Und diese ständige Verfügbarkeit hat Konsequenzen: „Das 24-Stunden-Angebot macht die Substanz noch stärker sichtbar“, erklärt Kahr. „Gewissermaßen ist das dadurch auch Werbung für Alkohol. Entscheidend wäre, dass die Verfügbarkeit möglichst gering gehalten wird“, bringt es die Expertin auf den Punkt.

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