Der Angeklagte sprach beim Prozess am Landesgericht Feldkirch am Mittwoch von jugendlichem Blödsinn, der Geschworenensenat aber von einem Verbrechen.
Man muss kein Neonazi mit Springerstiefeln sein, um sich nationalsozialistisch zu betätigen„, führt Staatsanwalt Philipp Höfle den Geschworenen in der gestrigen Verhandlung vor Augen. Denn ganau dieses Bild verkörpert auch der 28-jährige Angeklagte. Er ist unbescholten, geht einer geregelten Arbeit nach und ist seit zwölf Jahren bei der Feuerwehr. Kollegen bezeichnen ihn als äußerst hilfsbereit, zuvorkommend und engagiert.
Allein, wenn ich das vorlese, was Sie in ihren WhatsApp Nachrichten geschrieben haben, schäme ich mich schon für Sie!
Richter Dietmar Nußbaumer
Blickt man jedoch hinter die Fassade, offenbart sich seine menschenverachtende, den Nationalsozialismus verherrlichende Gesinnung. Diese wäre wahrscheinlich noch länger unentdeckt geblieben, wäre nicht einem Zivilfahnder der Aufkleber der SS-Panzerdivision am Kofferraum des Angeklagten aufgefallen. Der 28-jährige wird daraufhin angezeigt. Bei der Hausdurchsuchung werden die Beamten erst recht fündig. Neben zahlreichen SS-Flaggen und anderen Nazi-Devotionalien stellen sie auch einschlägiges Propagandamaterial sowie Bücher, darunter “Mein Kampf„, “Die Auschwitzlüge„ oder “Der Untermensch„ sicher.
Handyauswertung bringt einiges ans Licht
Auch die Auswertung des Handys zeigt die braune Gesinnung. So verschickt er mehrmals Kurzvideos und Nachrichten mit Inhalten wie „Bist braun, kriegste Fraun“, „Wir brauchen wieder die Jungs mit der Doppel-Z!“ oder „Es ist wieder definitiv Zeit für einen Holocaust.“ Auf Frage des vorsitzenden Richters nach der Intention des Angeklagten, einen Völkermord zu befürworten, antwortet dieser: „Ich habe nie konkret darüber nachgedacht. Es war ein jugendlicher Blödsinn.“ Mittlerweile habe er auch Konzentrationslager besucht. Was er gesehen habe, sei schrecklich gewesen.
Vor der Urteilsverkündung entschuldigt sich der Angeklagte. Nach der Geschworenen, spricht Richter Dietmar Nußbaumer den Mann schuldig. Das rechtskräftige Urteil: 15 Monate Haft auf Bewährung und 6480 Euro Geldstrafe.
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