170.000 € verschwendet

Audi zahlt lieber drauf, als Schuld einzugestehen

Steiermark
23.02.2024 07:00

In Graz wurde kürzlich ein weiteres Kapitel betreffend des VW-Abgasskandals abgeschlossen. Ein steirischer Kläger bekam recht und erhält fast den gesamten Kaufpreis zurückerstattet. Bis es soweit war, gab Audi jedoch rund 170.000 Euro aus, um die Schuld noch irgendwie von sich weisen zu können - vergeblich.

Der Diesel-Abgasskandal beschäftigt die Automobilwelt bereits seit 2015, als durch die US-Umweltbehörde EPA bekannt wurde, dass in Fahrzeugen des VW-Konzerns (VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche) unzulässige Abgastechniken und Abschalteinrichtungen in den Motoren verbaut wurden. Damit erschienen Autos auf dem Prüfstand sauberer, als sie im Normalbetrieb auf der Straße tatsächlich waren.

Unzulässiges Thermofenster als Streitpunkt
In Graz wurde nun ein Fall verhandelt, in dem der steirische Kläger, vertreten von Anwalt Michael Poduschka, 2013 einen Audi um rund 40.000 Euro erwarb. Es stellte sich jedoch heraus, dass in sein Fahrzeug ein unzulässiges Thermofenster eingebaut wurde, das dafür sorgte, dass die Abgase nur zwischen 17 und 33 Grad Außentemperatur gesetzesgemäß gereinigt wurden. 

Somit funktionierte die Abgasreinigung den größten Teil des Jahres nicht und das streitgegenständliche Fahrzeug wurde überwiegend im schadstoffreichen Modus betrieben. Zum Zeitpunkt des Kaufs wusste der Käufer nichts von diesem Betrug. 

Geldverschwendung statt Schuldeingeständnis 
Ab September 2020 stand der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler im Zuge des Diesel-Abgasskandals bereits vor Gericht. Er legte im vergangenen Jahr am 168. Prozesstag schlussendlich ein Geständnis ab. Dies ersparte ihm das Gefängnis und wurde als mögliche Signalwirkung gehandelt.

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Statt dieser sinnlosen Geldverschwendung wäre es sinnvoller, endlich die Verfehlungen zuzugeben und die betrogenen Autokäufer zu entschädigen. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Audi hat im Strafverfahren ohnehin schon lange gestanden. 

Rechtsanwalt Michael Poduschka (Bild: Kerstin Wassermann)

Anwalt Michael Poduschka

Dennoch ließ es sich Audi nicht nehmen, eine aufwendige Vermessung des Autos zu verlangen, die mehrere Tage in Anspruch nahm und den Konzern insgesamt rund 170.000 Euro kostete. Für eines ihrer eigens hergestellten Fahrzeuge, das mittlerweile nur noch 15.000 Euro wert war. Denn sie behaupteten, dass sich in dem Fahrzeug keine unzulässige Abschalteinrichtung befinde und alles den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Allein die Kosten für den Sachverständigen beliefen sich auf 90.000 Euro und die Vermessung untermauerte die Schuld des Automobilherstellers lediglich.

Der Kläger erhält nunmehr gegen Rückgabe des Fahrzeugs von Audi eine Entschädigung von 36.500 Euro. Auch hier zahlte Audi also drauf. Der Automobilhersteller legte gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 29. August 2023 Berufung ein. Das Oberlandesgericht Graz entschied kürzlich, dass die Berufung nicht berechtigt ist. Der Entscheid ist bereits rechtskräftig.

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