„Marillen-Krieg“ endet

Frühstücksrichtlinie hebt „Marmeladen-Diktat“ auf

Politik
16.02.2024 19:03

Es ist auch ein Erfolg der „Krone“, der Ende Jänner mit den „Frühstücksrichtlinien“ in Brüssel erzielt wurde. Bereits vor 20 Jahren regte sich Widerstand gegen das „Marmeladen-Diktat“ der Europäischen Union (EU). Seit kurzem steht fest: Marmelade darf nun auch wieder ganz legal aus Marillen hergestellt werden. 

Vor fast genau 20 Jahren rief die „Krone“ gemeinsam mit Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll den „Marillenkrieg“ aus. Auslöser war ein von der Europäischen Union erlassenes Verkaufsverbot für Marillenmarmelade.

Marmelade sollte laut Brüsseler Bestimmung nur noch aus Orangen oder Zitronen bestehen, Erzeugnisse aus Erdbeeren oder Marillen ausschließlich als Konfitüre vermarktet werden. Ein Wachauer Wirt wurde sogar geklagt – und Pröll daraufhin aktiv.

Erwin Pröll: „Die Oberbürokraten Europas“
„Die Herrschaften dort sind die Oberbürokraten Europas. Sie sollen sich besser um die wahren Probleme Europas kümmern“, erklärte Pröll. Mit den am 30. Jänner fixierten „Frühstücksrichtlinien“ hat das europäische „Marillen-Diktat“ nun ein Ende gefunden.

Entscheidend dazu beigetragen und Erwin Prölls Werk vollendet hat Alexander Bernhuber. Der Landwirt aus Niederösterreich, der bei der EU-Wahl am 9. Juni auch wieder für die ÖVP ins Rennen geht, verhandelte die Richtlinie federführend mit und sorgte dafür, dass Marmelade nun endlich wieder ganz legal aus Marillen hergestellt werden kann. 

Ziel der am 30. Jänner aktualisierten Richtlinien ist es, eine Umstellung auf eine gesündere Ernährung zu fördern, den Verbrauchern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und für Transparenz hinsichtlich der Herkunft der Produkte zu sorgen. Das gilt vor allem auch für den Honig. Bei Honigmischungen ist vorgesehen, dass alle Länder, aus denen der Honig stammt, genannt werden müssen.

Dem klebrigen Geschäft mit „Pansch-Honig“ soll damit Einhalt geboten werden. Laut den neuen Richtlinien soll es nicht mehr möglich sein, nur anzugeben „Mischung von Honig aus EU-Ländern“ oder „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. „Ziel ist, dass Verbraucher nicht in die Irre geführt werden, sondern genau erkennen können, woher der Honig tatsächlich stammt“, heißt es.

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