Studiengebühren

Jeder Zehnte an den Unis muss ab Herbst zahlen

Österreich
17.06.2012 15:01
Mit dem Wintersemester 2012/13 wird an den Universitäten rund jeder zehnte Student wieder Studiengebühren bezahlen. Zwar haben nur acht der 21 Unis beschlossen, in Eigenregie den Betrag von 363,36 Euro pro Semester einzuheben, und das auch nur von Nicht-EU-Bürgern bzw. Studenten, die die Mindeststudiendauer um mehr als die zwei Toleranzsemester überschritten haben. Allerdings haben sich vor allem große Standorte dazu entschlossen.

Darunter ist mit der Universität Wien die weitaus größte Uni des Landes, mehr als 91.000 der österreichweit rund 292.000 Inskribierten studieren hier. Dazu kommen andere große Standorte wie die Uni Graz (rund 28.000 Studenten), die Uni Innsbruck (etwa 27.000) und die Wiener Wirtschaftsuni (knapp 26.000) sowie die Uni Linz (rund 18.000), die Technische Uni Graz (etwa 12.000), die Wiener Uni für Veterinärmedizin (rund 2.000) und das Salzburger Mozarteum (knapp 2.000).

Laut Schätzungen der Rektoren werden jeweils rund 15 Prozent der Studenten an den acht Unis gebührenpflichtig sein, das macht rund 31.000 Studenten bzw. 10,6 Prozent aller Inskribierten. Alleine an der Uni Wien werden rund 13.700 Personen zahlen müssen, die Universität rechnet mit Einnahmen von neun Millionen Euro pro Jahr. Die Uni Graz erwartet Jahreseinnahmen von 3,5 Millionen Euro, jene in Innsbruck 2,5 Millionen, die WU 2,2 Millionen, die Uni Linz 1,8 Millionen und die Uni für Veterinärmedizin etwa 220.000 Euro. Zum Mozarteum liegen keine Daten vor.

Mittel werden vorerst zurückgelegt
Die meisten Unis haben allerdings angekündigt, diese Mittel vorerst zurückzulegen und im Fall einer negativen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zurückzahlen. Dieser hatte mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz aufgehoben, die festlegen, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht. Laut einem von ÖVP-Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle - der die Unis dazu aufgefordert hatte, Gebühren autonom in ihren Satzungen zu verankern und einzuheben - in Auftrag gegebenen Gutachten des Wiener Verfassungsjuristen Heinz Mayer haben die Unis dadurch die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, ob und in welcher Höhe sie Studiengebühren einheben wollen.

Die SPÖ wiederum legte Expertisen vor, die diese Vorgehensweise als nicht zulässig einstuften. Der Verfassungsgerichtshof wird nun aufgrund von Anträgen Betroffener, unterstützt von der Österreichischen HochschülerInnenschaft, zu prüfen haben, ob diese Variante der autonom eingehobenen Studiengebühren rechtmäßig ist.

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