Können die Besitzer von illegal errichteten Zubauten oder gar ganzen Häusern in Oberösterreich endgültig aufatmen? „So weit wird es nicht kommen“, heißt es aus dem Büro des zuständigen Regierungsmitglieds. Es werde derzeit aber an einer Lösung gearbeitet, um hier Klarheit zu schaffen.
Zuständig für für die Bauordnung, die jetzt novelliert wurde, ist FPÖ-Obmann und Landeshauptmann-Vize Manfred Haimbuchner. Die Änderung im Landesgesetz sieht vor, dass künftig noch während der Bauausführung eine verpflichtende Bestätigung über die bewilligungsgemäße Lage des Gebäudes vom Bauführer vorgelegt werden muss.
Letztendlich war es mir ein Anliegen, dass Fälle, bei denen womöglich ein Abriss droht und damit Existenzen gefährdet werden, in Zukunft vermieden werden.
LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner
Es muss also mit Unterschrift bestätigt werden, dass Fundamente oder betonierte Bodenplatten von neu zu bauenden Häusern laut Plan erstellt werden. Konkret heißt das: „Bereits bei der Fertigstellung des Fundaments und noch vor Errichtung der Außenwände muss die bewilligungsgemäße Lage des Gebäudes von der Behörde bestätigt werden“, erklärt Manfred Haimbuchner: „Letztendlich war es mir ein Anliegen, dass Fälle, bei denen womöglich ein Abriss droht und damit Existenzen gefährdet werden, in Zukunft vermieden werden.“
Gutachten in Auftrag gegeben
In Erinnerung ist etwa ein Schwarzbau in Lasberg, wo ein Bungalow ohne Baugenehmigung errichtet worden war und sogar der Abriss drohte. Eine Lösung für bestehende Schwarzbauten, von denen es in unserem Bundesland Hunderte geben soll, wird von Haimbuchner ebenfalls in Aussicht gestellt. Eine generelle Amnestie sei zwar unmöglich, aber man wird versuchen, eine Lösung zu finden. Derzeit wird an einem Gutachten gearbeitet, das die Möglichkeiten im Baurecht und in der Raumordnung auslotet.
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