Ein Vorarlberger Rentner hatte einen siebenjährigen Jungen (7) in seine Wohnung gelockt und sich an diesem vergangen. Am Landesgericht Feldkirch musste er sich für die abscheuliche Tat verantworten.
Es ist der Albtraum fürsorglicher Eltern, dass dem eigenen Kind etwas Schlimmes angetan wird. Für die Familie des siebenjährigen Grundschülers wurde er vergangenen Oktober Wirklichkeit. Ihr Bub wurde sexuell missbraucht. Doch der Täter war kein Fremder, sondern der 62-jährige Nachbar der Familie. Das Vertrauen des Kindes hatte der im Oberland wohnhafte Rentner an einem Spätnachmittag schamlos ausgenutzt.
Bub sollte Turnübungen vorzeigen
Unter dem Vorwand, ihm seine Modelleisenbahn zu zeigen, lockte er den gutgläubigen Jungen in seine Wohnung. Dort forderte er den Grundschüler auf, ihm ein paar Turnübungen vorzuzeigen. Der Bub dachte sich nichts dabei und gehorchte. Doch der 62-Jährige hatte Widerwärtiges im Sinn.
„Er zog dem Opfer die Hose runter und begrapschte es im Intimbereich“, erläuterte Staatsanwalt Johannes Hartmann den Sachverhalt in der Schöffenverhandlung am Freitag.
Nachdem sich die Mutter des Siebenjährigen um den Verbleib ihres Kindes gesorgt hatte, klingelte sie bei ihrer Suche auch an der Wohnungstüre des Angeklagten. Wieder zu Hause erzählte der Bub von den Vorkommnissen beim Nachbarn. Die Kindesmutter erstattete Anzeige.
Umfassendes Geständnis
Der Täter legt kurz darauf ein umfassendes Geständnis ab, kommt aber dennoch in Untersuchungshaft. Im Prozess jammert er: „Ich brauche Hilfe. Ich möchte einfach den Grund für mein Verhalten herausfinden.“ Denn es ist nicht das erste Mal, dass der Mann auffällig geworden ist.
Vor 16 Jahren gab es bereits ein Verfahren gegen ihn wegen eines sexuellen Übergriffs auf ein Mädchen. Die Verhandlung endete damals jedoch mit einem Freispruch im Zweifel. Diesmal endet der Prozess mit einem Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer unmündigen Person.
Ich brauche Hilfe. Ich möchte einfach den Grund für mein Verhalten herausfinden.
Der Angeklagte vor Gericht
Die Strafe: 18 Monate Haft, davon zwölf auf Bewährung. Dem Opfer spricht die Richterin ein Teilschmerzengeld von 2000 Euro zu. Es ergeht die Weisung auf Psychotherapie, Bewährungshilfe wird angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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