Wegen betrügerischer Krida und Begünstigung von Gläubigern hat eine 56-jährige Frau aus dem Bezirk Dornbirn in Vorarlberg ihre erste Vorstrafe kassiert. Die Frau brach während des Prozesses in Feldkirch immer wieder in Tränen aus.
Viel Engagement hatte die 56-Jährige als Vereinsobfrau gezeigt. Leider auf kriminelle Art. Die Angeklagte behauptet, aufgrund mangelnder Buchhaltungskenntnisse straffällig geworden zu sein. Laut Staatsanwalt hatte die Frau jahrelang Beiträge und Förderungen nicht für den Verein, sondern für private Zwecke verwendet und so einen Schaden von rund 35.500 Euro angerichtet. Als der Verein in die Insolvenz schlitterte, fielen die Malversationen endgültig auf. Hierbei kam auch zutage, dass die 56-Jährige Gläubiger begünstigt hatte.
Trotz Konkurs überwies sie ihren Mitarbeitern noch 15.000 Euro. Nun musste sie sich wegen betrügerischer Krida und Begünstigung von Gläubigern vor Gericht verantworten. Während ihrer Einvernahme brach die Beschuldigte immer wieder in Tränen aus und beteuerte, nichts Kriminelles im Sinn gehabt zu haben. So jonglierte die 56-Jährige mit Geld von ihrem Privatkonto und dem des Vereins hin und her. Bezahlte nicht nur Gehälter und andere Fixkosten des Vereins, sondern auch Firmenessen und Betriebsausflüge. Und das laut Staatsanwalt bereits seit 2018.
„Mehr als Sorglosigkeit“
Ihr seien die Falschbuchungen versehentlich passiert. „Ich wollte einfach den Verein retten. Er war mein Ein und Alles.“ Wenngleich die Richterin der Angeklagten keinen Bereicherungsvorsatz unterstellte, sprach sie die 56-Jährige trotzdem schuldig. Allerdings ging die Richterin am Ende lediglich von einem Schaden von 2000 Euro aus. „Sie haben als Obfrau die Finanzen übernommen. Das geht über Sorglosigkeit hinaus.“
Das Urteil lautete schlussendlich acht Monate Haft auf Bewährung und 960 Euro Geldstrafe.
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