Nach den ehemaligen Primarärzten Michael Willis und Philipp Kloimstein zieht nun auch der gefeuerte Leiter der Vorarlberger Therapiestation „Carina“ vor Gericht. Offiziell hat er seinen Job wegen des Verhältnisses zu seiner Stellvertreterin verloren, inoffiziell vermutet der Kritiker eine Vergeltungsmaßnahme.
Keine besonders gute Figur in Sachen Personalauswahl und -führung machen einmal mehr die Verantwortlichen der Stiftung Maria Ebene. Zur Erinnerung: Nachdem Primar Reinhard Haller im Jahr 2018 das Krankenhaus nach 33 Jahren verlassen hatte, wurde Michael Willis neuer Chefarzt. Keine zwei Jahre später erhielt er die fristlose Kündigung. Da das Vorgehen aber nicht rechtens war, musste man bei der Stiftung schon damals tief in die Tasche greifen.
Einige Supervisionen, Workshops und öffentliche Schmutzkübelkampagnen später verließ auch Willis‘ Nachfolger, Primar Philipp Kloimstein, das Krankenhaus – auch er klagte gegen das Vorgehen. Eine Einigung oder ein Urteil gibt es derzeit aber noch nicht.
In den Reigen der Kläger reiht sich nun auch der Leiter der angegliederten Therapiestation „Carina“ ein. Er hatte vergangene Woche die Kündigung erhalten, weil er ein engeres Verhältnis mit seiner Stellvertreterin pflegt und damit gegen den „Corporate Governance Kodex“ des Landes Vorarlberg verstoßen habe – so zumindest die offizielle Version. Dem Vernehmen nach soll die Kündigung aber vielmehr erfolgt sein, da die Führungskraft mehrfach Vorgehensweisen innerhalb des Krankenhauses kritisiert hatte.
„Dilettantische Vorgehensweise“
Bernhard Amann, Obmann der Drogenberatungsstelle „Ex & Hopp“, spricht von einer „dilettantischen Vorgehensweise des Vorstands“ und fordert nach der jüngsten Causa ein Einschreiten der Verantwortlichen der Landesregierung, die zwar nicht als Eigentümer, dafür aber immerhin als Geldgeber fungieren.
SPÖ-Gesundheitssprecherin Manuela Auer fordert in dieser Sache in einer Landtagsanfrage Antworten von Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher. Die Sozialdemokratin hätte unter anderem gerne Auskunft darüber, welche Regelungen für Paare gelten, die beim Land sowie in landeseigenen Gesellschaften, Stiftungen und Vereinen beschäftigt sind.
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