Obduktion bestätigt

Kater war offensichtlich in Lebendfalle verhungert

Oberösterreich
19.01.2024 10:00

Ein toter Kater, der zwischen Lebendfallen gefunden wurde, ließ die Emotionen hochgehen. Jetzt ist das Obduktionsergebnis da und bestätigte, was Tierschützer schon befürchtet hatten. Der Vierbeiner starb nicht an einer Krankheit, sein Magen war völlig leer. Eine Anzeige wegen Tierquälerei wurde erstattet.

Der Fund, den zwei Spaziergängerinnen Mitte Dezember zufällig in einem Waldstück in Niederneukirchen gemacht hatten, war schockierend. Auf einem Platz, der von etwa einem Dutzend Lebendfangfallen umgeben war, lag der Kadaver einer Katze, deren Schwanz mit einem Klebeband umwickelt war.

Den Frauen kam das hochgradig verdächtig vor. Sie schalteten deshalb den Verein gegen Tierfabriken (VGT) ein, der den Kadaver sicherstellte und zur Obduktion an das pathologische Institut der Vetmeduni Wien übergab.

Neben Lebendfallen wie dieser wurde die verhungerte Katze gefunden
Neben Lebendfallen wie dieser wurde die verhungerte Katze gefunden(Bild: zVg)

Leerer Magen ist starkes Indiz
Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt nun vor und bestätigt leider die Befürchtungen der Tierschützer: Der Kater ist verhungert.

Für den pensionierten Amtstierarzt und Initiator des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz, Rudolf Winkelmayer, liegt daher nun der Verdacht nahe, dass der weder kastrierte noch gechippte Stubentiger in einer der Fallen ums Leben gekommen sein dürfte.

„Denn selbst wenn eine Freigängerkatze krankheitsbedingt vielleicht einmal keine Nahrung aufnimmt, stirbt sie früher an der Krankheit als am Verhungern.“ Dass es überhaupt zum Hungertod des Katers kommen konnte, sei schwer verständlich: „Jagdrechtlich müssen Lebendfangfallen täglich kontrolliert werden.“

Zitat Icon

Eine Freigängerkatze verhungert nicht, selbst wenn sie krank ist. Für mich ist naheliegend, dass der arme Kater in einer Lebendfalle verhungert sein dürfte.

Rudolf Winkelmayer, pensionierter Amtstierarzt

Tierquälerei
Der VGT erstattete wegen des Verdachts der Tierquälerei (§5 TSchG) Anzeige. „Die Umstände dieses Falls geben einmal mehr Anlass, die Dringlichkeit eines Fallenjagd-Verbots aufzuzeigen“, betont VGT-Aktivist Georg Prinz. 

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