Das Fehlverhalten eines Segelfluglehrers (57), das im Juni des Vorjahres in Nikolsdorf in Osttirol nur rund 40 Sekunden nach dem Start zum Absturz einer Schleppmaschine und dem Tod eines 43-Jährigen führte, hatte am Freitag in Innsbruck ein gerichtliches Nachspiel.
Der Angeklagte, der sich zwar „nicht schuldig“ bekannte, aber mit gesenktem Kopf einräumte, nicht alles richtig gemacht zu haben, hatte wohl die Cockpithaube nicht sachgemäß verriegelt, weshalb sich diese beim Flug auch öffnete. „Zudem haben Sie den Grundsatz ’first fly the aircraft’ missachtet“, warf ihm die Staatsanwältin vor. Der Mann hätte - auch wenn sich die Cockpithaube öffnet - seinen Fokus ganz aufs das Fliegen des Segelflugzeuges legen müssen. Die Folgen dessen, dass er das offenbar nicht tat, waren jedenfalls fatal: Das Schleppflugzeug, mit dem das Segelflugzeug mittels eines Seils verbunden war, wurde durch das Agieren des 57-Jährigen zum Absturz gebracht, der Pilot dieser Maschine starb.
Urteil noch nicht rechtskräftig
„Das Handeln war grob fahrlässig“, meinte Richterin Helga Moser und verhängte sechs Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro. Er schrammte damit nur knapp an einer unbedingten Haftstrafe vorbei. „Sie haben einen guten Freund beim Unfall verloren, das ist eigentlich Strafe genug“, so die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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