Eine junge Labrador-Retriever-Hündin wurde bei ihrer Ausbildung zum Blindenführhund von einer Hundetrainerin misshandelt, weil sie Erde fraß. Der Prozess am Montag in Graz endet vorerst mit einer Diversion und ohne Urteil.
Das Video, das von einer Nachbarin aufgenommen wurde, spricht Bände. Leugnen ist zwecklos. Man sieht, wie die Angeklagte (49) die Labrador-Retriever-Hündin, die sie zum Blindenführhund ausbilden soll, hochhebt und zu Boden wirft, wie sie ihre Schnauze in die Erde drückt und sie schlägt. Soll so die Ausbildung aussehen?
„Ich habe überreagiert“
Eine Frage, die auch Richterin Catherine Farmer stellt: „Oder gibt es außer niederdrücken und auf den Boden werfen noch andere Maßnahmen?“ - „Ich habe überreagiert“, gesteht die Ungarin, die seit 20 Jahren Hunde ausbildet. Normalerweise arbeite sie mit Leckerlis. „Aber ich war böse, weil sie dauernd alles gefressen hat, was am Boden lag, auch Erde. Dabei haben wir schon zwei Monate daran gearbeitet. Es tut mir leid.“
Verteidiger Armin Posawetz wirft ein, dass es essenziell für Blindenhunde sei, sich nicht ablenken zu lassen und komplett auf die Arbeit fokussiert zu sein. „Aber hochheben und runterwerfen?“, entgegnet die Richterin. „Ich war nervös. Ich hatte Angst, dass die Hündin davon krank wird“, sagt die Angeklagte.
„Gewalt ist das Allerschlimmste“
„Waren Sie böse, weil Sie vielleicht kein Geld kriegen?“ - „Nein, ich war wütend, weil ich schon so oft wiederholt hatte, dass sie das nicht machen darf.“ - „Es ist das Allerschlimmste, wenn man einem Hund Gewalt antut. Er kann einen Schaden davontragen und zur Gefahr für den blinden Menschen werden!“, betont die Richterin. - „Bei diesem Hund nicht“, entgegnet die Ungarin. Bei einer Überprüfung durch die Polizei zeigten sich später zum Glück weder Verletzungen bei dem Tier noch Angst.
Tiertrainerin muss 970 Euro zahlen
Weil die Trainerin keine Vorstrafen hat und geständig ist, wird das Verfahren gegen Zahlung von 970 Euro vorläufig eingestellt. Staatsanwalt Hansjörg Bacher sprach sich „aus generalpräventiven Gründen“ aber gegen die Diversion aus. Letztlich wird hier wohl das Oberlandesgericht entscheiden.
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