Neues Gesetz

Beeinträchtigung soll bei Feuerwehr erlaubt sein

Oberösterreich
08.01.2024 10:00

Beeinträchtigte, Personen mit besonderen Bedürfnissen - im Feuerwehrgesetz heißt es „fehlende gesundheitliche Eignung“ - sind bis dato von der aktiven Mitgliedschaft bei den Florianijüngern ausgeschlossen. Das soll sich zumindest in Oberösterreich bald ändern.

Oberösterreich ist das Land der Florianijünger: 908 Wehren sind gemeldet, davon 875 Freiwillige Feuerwehren, 32 Betriebs- und eine Berufsfeuerwehr. Die 65.791 Mitglieder, davon 5397 Frauen, hatten bisher eines gemeinsam: keine Beeinträchtigung in körperlicher oder geistiger Weise. Denn diese sind bis dato vom Feuerwehrdienst ausgeschlossen. Eine Novelle des Oö. Feuerwehrgesetzes soll das ändern.

Die Novelle, die am 19. Jänner in Begutachtung geschickt wird, soll die Öffnung und Teilhabe bringen.. Feuerwehr-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) will die Inklusion vorantreiben: „Jeder kann helfen und soll auch helfen dürfen. Eine Öffnung der aktiven Mitgliedschaft für Floriani mit Beeinträchtigung ist für mich daher selbstverständlich.“

Der Tenor ist: „Jeder kann helfen.“ Klar ist, dass nicht jeder für alle Tätigkeiten geeignet ist und der Schutz der eigenen Person, der Kameraden und der zu rettenden Personen hat absoluten Vorrang. Wer also etwa seh- oder gehbeeinträchtigt ist, wird nicht mit dem Atemschutztrupp in verrauchte Gebäude vordringen können. Aber eine aktive Tätigkeit, etwa als Kassier oder Verwalter, oder als Funker ist damit nicht ausgeschlossen. Ein Arzt soll entscheiden, welche Funktionen ein Anwärter mit Beeinträchtigung ausführen kann.

Auswirkungen von Corona
Die Novelle des Oberösterreichischen Feuerwehrgesetzes sieht auch weitere Änderungen vor:  Aufnahme der Jugend in die Landes-Feuerwehrleitung, Regelung von Neugründungen und Fusionierungen, Berechtigung von Einsätzen in anderen Bundesländern oder im Ausland. Aus der Corona-Zeit sollen positive Entwicklungen der Normalfall werden: Etwa das Durchführen von Umlaufbeschlüssen und Videokonferenzen, falls das Anberaumen einer regulären Sitzung zu lange dauern würde.

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