Ein Vorarlberger Lehrer hatte einen minderjährigen Schüler beim Umziehen im Schwimmbad heimlich fotografiert. Daraufhin quälten den Pädagogen Gewissensbisse - und er erstattete Selbstanzeige. Im Prozess in Feldkirch wurde er nun zu einer Geldstrafe verurteilt.
Obwohl am Landesgericht Feldkirch immer wieder der Vorwurf der pornografischen Darstellung Minderjähriger verhandelt wird, bezeichnete Richterin Silke Sandholzer den Fall als außergewöhnlich. Denn der 31-jährige Angeklagte hatte nach dem Vorfall nicht nur Selbstanzeige erstattet, sondern auch seinen Lehrerjob gekündigt und sich in Therapie begeben. „Ich habe vor lauter Gewissensbissen nicht mehr schlafen können. Irgendwann war das nicht mehr auszuhalten“, erklärte der bislang Unbescholtene am Donnerstag im Prozess.
Ich habe vor lauter Gewissenbissen nicht mehr schlafen können. Irgendwann war das nicht mehr auszuhalten.
Der Angeklagte vor Gericht
Bei der freiwilligen Hausdurchsuchung durch die Polizei wurden in seiner Wohnung ein Handy und ein Laptop beschlagnahmt. Denn abgesehen von dem gemachten „Spannerfoto“ hatte der Beschuldigte in den vergangenen drei Jahren einschlägiges Material über Chatgruppen bezogen. „Die Neigungen hatten sich erst nach und nach entwickelt. Es war ein schleichender Prozess.“ Dennoch stellt der Mann klar, dass er sich zwar zu jung aussehenden, aber nicht zu unmündigen Personen hingezogen fühle. Jener Schüler, den der ehemalige Pädagoge fotografiert hatte, wurde übrigens nicht über den Vorfall informiert, um ihn damit nicht zu belasten.
In der Hoffnung auf eine Diversion führt Verteidiger Max-Benjamin Ellensohn ins Treffen, „dass ohne die gesetzten Schritte meines Mandanten die Taten nie aufs Papier gekommen wären“. Allerdings lehnt die Richterin eine Diversion aus generalpräventiven Gründen ab: „Eine solche gibt es praktisch nie, wenn Kinderpornografie im Spiel ist“, sagt sie und verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Innsbruck. Auch der Konsum des Missbrauchsmaterials schaffe schließlich Nachfrage. Das - noch nicht rechtskräftige - Urteil: 2400 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt. Außerdem ergeht die Weisung auf Fortsetzung der Psychotherapie.
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