Fünf tote Greifvögel

Saftige Strafe für Jäger, die Eulenfamilie killten

Chronik
08.12.2023 06:00

Ein Vater und zwei Söhne wurden nach der Tötung einer geschützten Vogelfamilie in Pram nun rechtskräftig verurteilt. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte Geldstrafen in Höhe von 8000 und zweimal je 1200 Euro. Die Männer hatten mit Schrotflinten mutwillig auf das Nest im Baum geballert.

Eine geschützte Waldohreule und ihre vier Kücken waren am 23. April in Pram brutal aus einem Nest geschossen worden. Ein Zeuge (36) hatte beobachtet, wie sich drei Männer auf einer Wiese rund um einen großen Birnbaum postiert und mit Schrotflinten mindestens 15-mal in die Baumkrone gefeuert hatten. Davon existieren auch Fotoaufnahmen.

Familienclan
Als das Trio den 36-Jährigen bemerkte, soll es fluchtartig den Tatort verlassen haben. Allerdings: Der Zeuge hatte zwei von ihnen erkannt: Einen 67-jährigen Einheimischen und dessen Sohn (36). Auch der dritte Schütze stellte sich als Filius (31) des Pensionisten heraus. Bei allen dreien handelt es sich um Jäger, der 31-Jährige war sogar als Jagdschutzorgan im Einsatz.

Waffenverbot
Der Augenzeuge – er fand beim Baum die zerfetzten Greifvogel-Kadaver und Patronenhülsen – erstattete Strafanzeige. Das Trio, das die Tat leugnete, wurde von der Staatsanwaltschaft Wels wegen mutwilliger Tötung eines Wirbeltiers angeklagt. Die Männer mussten auch ihre Schrotflinten – darunter ein halb automatisches Gewehr – abgeben, auch ein Waffenverbot wurde verhängt.

Berufung eingelegt
Ende Juni verantworteten sich die Jäger zunächst vor einem Welser Richter, der alle drei für schuldig befand. Sein Resümee: Das Trio habe die Eulen „nur aus Tötungslust“ erschossen. Das vorerst noch nicht rechtskräftige Urteil: je 1200 Euro Geldstrafe für den Vater und den arbeitslosen jüngeren Sohn (31), 8000 Euro für den älteren (36). Alle drei beriefen gegen den Schuldspruch, die Staatsanwaltschaft forderte eine noch höhere Strafe.

Neue Einwände der Verteidigung
Am Donnerstag saß die Jägerfamilie vor dem Berufungssenat im Oberlandesgericht Linz. Verteidiger Harald Korp argumentierte, dass es zwar Indizien, aber keine verwertbaren Beweise gebe, die eindeutig auf die Angeklagten als Schützen schließen ließen. Die auf den Fotos abgebildeten Personen seien nicht erkennbar. Und die sichergestellten Kadaver könnten aufgrund ihres Verwesungszustandes nicht jene sein, die allenfalls an dem Tag geschossen wurden.

Urteil ist rechtskräftig
Diesen Einwänden schloss sich der Berufungssenat aber nicht an und bestätigte alle Urteile des Erstgerichts – sie sind nun rechtskräftig! Die Jäger haben außerdem die Verfahrenskosten zu tragen.

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