Sieben Jahre Haft

Kopf des Opfers (26) bis zum Knochen aufgeschlitzt

Wien
28.11.2023 17:44

Ein Streit in einer Meidlinger Wohnung eskalierte: Das Opfer trug eine klaffende Schnittwunde am Schädel davon. Der angeklagte Wiener könne sich bloß an ein blutiges Messer in seiner Hand erinnern. Das Gericht entschied aber, er war kein versuchter Mord. 

Eine Nacht gezeichnet von Erinnerungslücken. Denn an das, was am 10. Juli 2023 passiert ist, will sich niemand mehr so richtig erinnern. Fakt ist aber, ein 26-Jähriger trug eine 25 cm lange Schnittwunde auf seinem Hinterkopf davon - die bis zum Schädelknochen reichte. 

Küchenmesser gegen Fremde gerichtet
Deswegen muss sich nun ein 39-Jähriger vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Die Anklage gegen den Mandanten von Verteidigerin Clara Abpurg wiegt schwer, es geht um versuchten Mord. Seine Freundin soll mit zwei männlichen Bekannten - einer davon das spätere Opfer - um die Häuser gezogen sein. Sie lud ihre Begleitung noch in die Wohnung in Wien-Meidling ein, wo ihr jetzt angeklagter Freund wartete. 

Verteidigerin Clara Abpurg (Bild: Sophie Pratschner)
Verteidigerin Clara Abpurg

Wie so oft kam es zum Streit. Einer der anwesenden Männer habe gefragt, ob alles in Ordnung sei. „Herst, hörst du uns nicht reden“, die aggressive Antwort des 39-Jährigen. Dann sei er mit einem Küchenmesser auf den 26-Jährigen losgegangen, der den meisten Stichen glücklicherweise ausweichen konnte.

Wisse nur, dass er ein blutiges Messer in der Hand hatte
Die Version des angeklagten Wieners ist wie so oft eine andere: Der fremde Mann hätte ein Stanleymesser gehabt, ihn zu Boden gebracht. Danach wisse er nur noch, dass er ein blutiges Messer in der Hand hatte, sagte er auch schon vor der Polizei. Er sei angegriffen worden. 

Sein Vorstrafenregister zeigt, dass er aber schon in der Vergangenheit gewaltbereites Verhalten an den Tag gelegt hat - viermal wurde er bereits verurteilt. Und jetzt folgt ein fünftes Mal: Die Geschworenen sprechen den 39-Jährigen zwar vom Mordversuch frei, bejahen aber die Frage nach der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung.

Laut Judikatur ist der Schnitt am Schädel des Opfers nämlich nur eine leichte Körperverletzung. Er fasst sieben Jahre aus - die Staatsanwaltschaft nimmt das Urteil an. Der Wiener erbittet noch um Bedenkzeit. 

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