Wer sich in Vorarlberg zur Elementarpädagogin ausbilden lassen möchte, muss künftig kein Geld mehr in die Hand nehmen. Das Land springt ab sofort ein.
Die Elementarpädagogik-Ausbildung wird in Vorarlberg seit 1959 am Institut St. Josef in Feldkirch und im Rahmen von Kollegs angeboten. Beim Institut St. Josef handelt es sich um eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, geführt wird es vom Schulträgerverein der Kreuzschwestern. Der gemeinnützige Verein deckt die laufenden Kosten durch Schulgeldeinnahmen ab. Für die fünfjährige Ausbildung zum Elementarpädagogen sind aktuell rund 190 Euro pro Monat (für zehn Monate) zu bezahlen, bei den dreijährigen berufsbegleitenden Kollegs sind es etwa 160 Euro im Monat (1.620 Euro pro Schuljahr). „Mit der Übernahme des Schulgelds wollen wir junge Menschen die kostenlose Ausbildung ermöglichen sowie die Familien unterstützen und entlasten“, sagte Schöbi-Fink.
Elementarpädagogik-Ausbildung
Darüber hinaus gebe es Gespräche darüber, die BAfEP in eine öffentliche Schule überzuführen. Damit würde für die Schüler des Kollegs bzw. für die Elementarpädagogik-Ausbildung kein Schulgeld mehr anfallen. „Es würde so eine weitere tragende und kostenfreie Ausbildungssäule hinzukommen“, sagte Schöbi-Fink. Einzige Ausbildungssäule, für die Auszubildende nicht bezahlen müssen, ist aktuell das im September am BORG in Lauterach gestartete Tageskolleg für Elementarpädagogik, das vom Bund getragen wird. Man stehe einer diesbezüglichen Lösung positiv gegenüber, sofern diese den Trägerverein nicht „zum reinen Vermieter“ reduziere, sagte Helmut Madlener als Geschäftsführer des Schulträgervereins der Kreuzschwestern. Vorgesehen ist auch, ab Herbst 2024 am Institut St. Josef eine Fachschule für pädagogische Assistenzberufe einzurichten. Die diesbezügliche Entscheidung des Bildungsministeriums steht noch aus. Auch dafür würde das Land das Schuldgeld übernehmen.
Schöbi-Fink betonte auch noch einmal, dass man zu einer „leistbaren und qualitativ hochwertigen Kinderbildung und -betreuung“ stehe. Man passe die Einkommensgrenzen laufend an, ab denen es für die Eltern Unterstützung gebe. Ab 1. Jänner können Kinder, die in die erste Stufe der sozialen Staffelung fallen, die elementarpädagogischen Einrichtungen kostenfrei für 25 Stunden pro Woche besuchen.
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