Eine Siebenjährige musste Ende Juni im Schwimmbad Nenzing in Vorarlberg wiederbelebt werden – sie war zuvor von einem Bord gefallen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelte, sah aber nun nur ein geringes Verschulden und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat nach einem Badeunfall Ermittlungen gegen die Eltern einer siebenjährigen Tochter eingestellt. Man habe keine grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise nur geringes Verschulden hinsichtlich der Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt, hieß es zur Begründung. Das Kind musste nach dem Schwimmunfall in einem Bad in Nenzing wiederbelebt werden, erlitt aber zum Glück keine Folgeschäden.
Badegast entdeckt Mädchen am Beckenboden
Die Familie aus Ungarn mit vier Kindern hatte am 28. Juni das Walgaubad besucht. Das Mädchen wurde wie die weiteren Sprösslinge vom Vater am Wasser betreut. Statt seinen Anweisungen Folge zu leisten, benutzte es ein Schwimmfloß, das dann vom Beckenrand abtrieb und umkippte. Ein Badegast entdeckte das Mädchen kurz darauf am Grund des Beckens.
Nach der Wiederbelebung wurde es ins Landeskrankenhaus Feldkirch geflogen und im Schockraum behandelt. Die Eltern erlangten erst Kenntnis von dem Vorfall, als ihre Tochter bereits reanimiert worden war, erklärte die Polizei damals.
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