Der in erster Instanz über den suspendierten Chefinspektor verhängte Schuldspruch wurde in vollem Umfang bestätigt. "Am Schuldspruch ist nicht zu rütteln", erklärte Richter Kurt Kirchbacher. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Polizisten wurde zurückzuweisen. Allerdings folgte der OGH der Strafberufung seitens der Staatsanwaltschaft und erhöhte die Strafe.
"Vertrauen in staatliche Organe stärken"
Ausschlaggebend waren generalpräventive Gründe: Eine teilbedingte Haft von zwei Jahren erscheine "zur Stärkung des Vertrauens in staatliche Organe" geboten, erklärte Kirchbacher. Der Chefinspektor habe sich in seinem Verfahren zu sämtlichen Anklagepunkten "nicht schuldig" bekannt, merkte der Richter an. Neben dem nicht vorhandenen Geständnis stieß Kirchbacher besonders auf, dass der 54-Jährige selbst nach seiner Suspendierung weitere Straftaten begangen habe.
"Bei mir ist jede Sache schief auslegt worden"
Der Chefinspektor lauschte Kirchbachers Ausführungen mit versteinerter Miene. Noch in seinem Schlusswort hatte er keinerlei Schuldeinsicht gezeigt: "Ich war sehr gerne Kriminalbeamter. Ich habe nie wissentlich etwas Schlechtes gemacht. Ich habe niemals irgendjemanden schädigen wollen. Ich war mir niemals einer Schuld bewusst. Bei mir ist jede Sache schief auslegt worden."
Der Gesetzeshüter war 2007 erstmals in die Schlagzeilen geraten, als ruchbar wurde, dass er in Feierlaune auf der pompösen Hochzeitsfeier des ihm offenbar freundschaftlich verbundenen Dragan J. alias "Repic" in Erscheinung getreten war. "Repic" galt damals als Anführer einer Schutzgeld-Truppe, die in der Wiener Unterwelt Schrecken verbreitet und in großem Stil abkassiert haben soll. Der Spitzenpolizist, der "Repic" überdies als Vertrauensperson beschäftigt hatte, wurde daraufhin vom Dienst suspendiert.
Angeklagter hat sich "schlichtweg über das Gesetz gestellt"
Daraufhin kamen immer neue und vor allem strafrechtlich gravierende Vorwürfe gegen den "Spitzenkieberer" zutage, die als Vorlage für einen Mafia-Film dienen hätten können. "Es ist festzustellen, dass beim Angeklagten seine berufliche Professionalität hinter persönlichen Umständen und persönlichen Freundschaften durchaus zurückgestanden ist. Er hat sich schlichtweg über das Gesetz gestellt", stellte im Vorjahr die Richterin fest.
Für das Erstgericht war erwiesen, dass der Polizist im Mordfall "Cappuccino" - bei einer Schießerei im gleichnamigen Café in Wien-Hernals waren Ende Mai 2006 ein Lokalbesucher getötet und ein weiterer schwer verletzt worden - eine wesentliche Zeugenaussage nicht der Justiz weitergeleitet hatte, indem er das Protokoll nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub vernichtete. Dafür traf er in dieser Sache nach seiner Suspendierung eine andere Zeugin zu später Stunde an einem abgelegenen Fußballplatz und schärfte ihr ein, keinem von dieser Begegnung zu erzählen, was ihm als Bestimmung zur falschen Zeugenaussage ausgelegt wurde.
Etliche Freundschaftsdienste für Unterwelt-König
Schuldsprüche setzte es auch für diverse "Freundschaftsdienste" für den Unterwelt-König "Repic": Der Chefinspektor soll unter anderem zweimal ihm Untergebene angewiesen haben, das in "Repics" Eigentum stehende Nachtlokal "No Name" nicht mehr zu kontrollieren. Außerdem soll er sich "Repics" Schwester im Polizeianhaltezentrum vorführen haben lassen, um sie dazu zu bringen, einen Pachtvertrag zugunsten ihres Bruders zu unterschreiben.
Schuldig gesprochen wurde der 54-Jährige schließlich auch wegen eines Hausdurchsuchungsbefehls, den er mangels dringenden Tatverdachts bei der Justiz nicht hätte einholen dürfen und der dann auch gar nicht vollzogen wurde, sowie im Zusammenhang mit Casino-Besuchen an der tschechischen Grenze, die er während seiner Dienstzeit absolviert haben soll.
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