Häusliche Gewalt in mindestens acht Fällen: Einer Ehefrau aus dem Südburgenland wurde am Landesgericht Eisenstadt kein Glauben geschenkt. Nun geht die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der Richterin in Berufung.
Allein die Fotos, die die 40-Jährige nach diversen Gewalteinwirkungen von sich gemacht hat, sagen mehr als 1000 ... Ausreden. Der Noch-Ehemann meinte dazu am Landesgericht Eisenstadt: „Sie ist halt Selfie-süchtig.“
Für den Ehemann gelogen
Wie berichtet, hatte es acht Übergriffe gegeben. Stets sei sie selbst schuld gewesen, so der Angeklagte. Nie habe er sie geschlagen. Ein angeblicher Sturz über die Treppe jagte den nächsten. „Im Krankenhaus Oberwart haben sie mich schon gekannt. Ich weiß nicht, warum ich mir das alles so lange gefallen habe lassen und für ihn im Krankenhaus und vor der Polizei gelogen habe.“ Er habe gefordert zu sagen, dass sie „besoffen war und gefallen“ ist. „Das habe ich vor lauter Angst dann auch gemacht.“
Am 18. Juli erlebte auch der 41-Jährige sein blaues Wunder. Im Krankenhaus diagnostizierte man bei der Frau einen dreifachen Rippenriss. „Diese Schmerzen vergesse ich nie. Im Spital habe ich erstmals kundgetan, dass er es war!“ Der zweifach einschlägig Vorbestrafte wurde in die U-Haft verfrachtet. 31 Monate der Bewährung sind noch offen. Regelmäßig musste er seine Leberwerte ans Gericht übermitteln, um seine Alkoholabstinenz zu beweisen. Dort trudelten gefälschte Dokumente ein. „Ich kann mir das nicht erklären. Ich habe sie meiner Frau gegeben und sie hat die versandt.“ – „Stimmt nicht. Er hat mich nie an den Laptop gelassen.“
Ignorierte Gutachten
Auch dies gilt es zu beurteilen nach dem Freispruch im Zweifel, den Frau (!) Rat in der Vorwoche getätigt hatte. Im Prozess wurden die Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen nicht berücksichtigt, der in sieben der acht Fälle einen Selbstfaller über die Treppe dezidiert ausschloss. Vielmehr diagnostizierte er in mindestens zwei Fällen „Schläge und Tritte“ als Verletzungsursachen.
Ich befürworte den Schritt, zumal meine Einbringung eines Rechtsmittels als Privatbeteiligtenvertreter eingeschränkt war. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das angemeldete Rechtsmittel auch ausführen wird.
Gerhard Ederer vertritt die 40-jährige Südburgenländerin vor Gericht als Opferanwalt
„Wir haben gegen das Urteil Rechtsmittel angemeldet“, heißt es nun seitens der Staatsanwaltschaft. Opferanwalt Gerhard Ederer geht davon aus, dass dieses Rechtsmittel auch ausgeführt wird. Damit ginge der Prozess in die nächste Instanz, und das Oberlandesgericht Wien wäre am Zug.
„Ich habe Angst vor meinem Noch-Ehemann“, sagt die 40-Jährige, die mittlerweile von daheim weggezogen ist. Für den Südburgenländer gilt die Unschuldsvermutung.
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