Gerade auf Verkaufsplattformen sind Überweisungen als Zahlungsart gängig. Sie hat allerdings einen gewaltigen Nachteil, wie auch eine Steirerin gerade erfahren musste.
Eva N. (Name geändert) hat über Willhaben eine Lautsprecherbox erworben. Den Kaufpreis von rund 300 Euro wollte der Verkäufer überwiesen haben. „Leider wurde das Gerät nie an mich versendet. Nach einigen Tagen Wartezeit habe ich eine Anzeige bei der Polizei gemacht“, schildert unsere Leserin. Die Chance, dass sie ihr Geld zurückzuerhalten wird, steht wegen der gewählten Zahlungsmethode schlecht.
Keine Rückbuchung möglich
Im Gegensatz zu einer Kreditkartenzahlung lässt sich eine Überweisung in der Regel nämlich nicht rückgängig machen, was auch die Internet Ombudsstelle auf Anfrage der Ombudsfrau bestätigt. Das sei nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn man die Bank innerhalb weniger Stunden kontaktiere. Ein bereits überwiesener Betrag kann nur mit Zustimmung des Zahlungsempfängers rückgebucht werden. Deshalb raten die Experten bei Online-Käufen generell von Überweisungen ab.
Leider Pech gehabt
Willhaben bedauerte auf Anfrage die negative Erfahrung, die Frau N. gemacht hat. Man habe den entsprechenden Artikel zeitnah entfernt und gegenüber dem Inserenten Schritte eingeleitet. Mehr könne man nicht tun, da Frau N. die Bezahlung nicht über die eigens dafür eingerichteten sicheren Bezahl- und Versand-Service abgewickelt habe. Ihre Anzeige bei der Polizei sei richtig gewesen. Ihr Geld wird die Steirerin wohl aber nicht mehr sehen.
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