Mitarbeiter eines Elektrogroßhandels in Vorarlberg klaute im großen Stil und fasste bei der Verhandlung am Landesgericht in Feldkirch eine Haftstrafe auf Bewährung aus.
Es sind schwere Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen den 33-jährigen Deutschen erhebt. Laut öffentlicher Anklägerin soll der ehemalige Angestellte eines Elektrogroßhändlers in Feldkirch und Dornbirn Waren im Wert von rund 64.000 Euro gestohlen haben. Weshalb ihm nun gewerbsmäßiger Diebstahl zur Last gelegt wird. Eine Straftat, die im Falle eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft vorsieht.
Laut Staatsanwalt Johannes Hartmann soll der bislang Unbescholtene die Ware zunächst unter Verwendung einer gefälschten E-Mailadresse bestellt haben. Nach dem Verstreichen der siebentägigen Abholfrist sowie die Tage, in denen die Ware danach unverbucht lag, soll sich der Angeklagte diese unter den Nagel gerissen haben. Das allerdings bestreitet der Delinquent in der Verhandlung am Dienstag und bekennt sich dementsprechend für nicht schuldig.
Optimistisch zeigt sich vorerst auch Verteidiger German Bertsch: „Ich denke, es wird alles im Sand verlaufen.“ Doch der Anwalt irrt, denn ehemalige Arbeitskollegen belasten den Angeklagten im Laufe der Verhandlung sehr. Sie behaupten, von den Diebstählen nichts gewusst zu haben und widersprechen so den Aussagen des Beschuldigten.
Fadenscheinige Begründung
Außerdem hatte der Dieb mit seinem Privthandy Fotos der gestohlenen Waren gemacht - samt neu versehener Namen der Abnehmer. Seine fadenscheinige Begründung für die Verwendung des privaten Smartphones: „Die Kamera des Firmenhandys war zu schlecht.“
Nicht schlecht auch das von Theo Rümmele gesprochen Urteil: Schuldspruch wegen gewerbsmäßigem Diebstahl. Fünf Monate Haft auf Bewährung und 5400 Euro Geldstrafe. An die Filialen seines ehemaligen Arbeitgebers in Dornbirn und Feldkirch muss der untreue Mitarbeiter den Schaden von rund 64.000 Euro zurückbezahlen.
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