Serientäter mit 16

„Haft, alles andere bringt offenbar leider nichts“

Oberösterreich
29.09.2023 08:00

Ein langes Vorstrafenregister wurde einem Duo nach einer Schlägerei, die mit sechs Messerstichen endete, schlussendlich zu Verhängnis. Der 16-jährige Beitragstäter hatte in der Haft noch den großen Macker gespielt, war dann vor Gericht in Oberösterreich aber durchaus kleinlaut geworden.

„Wir haben eine falsche Entscheidung getroffen“ - die Einsicht eines 16-jährigen Mühlviertlers und seines Freundes und selbst ernannten Beschützers (29) vor dem Schöffensenat in Linz kam zu spät. Sie hatten sich in der Nacht zum 1. August am Linzer Hauptplatz von einem stockbetrunkenen Bekannten provozieren lassen, nachdem sie ihn wegen der „Ex“ des Jüngeren und vermisster 100 Euro „angemacht“ hatten.

Der 21-Jährige fuchtelte ihnen, nachdem ein Taxler sie verjagt hatte, mit einem Messer nach, klappte es ein, als sie umdrehten. Denn sie kamen zurück und ließen ihn nicht in Ruhe. Das war der erste große Fehler.

Überwachungskamera hatte alles gefilmt
Und während der Jüngere ihn im Schwitzkasten hatte, stach ihm der Ältere mit dem „weggekickten“ Messer sechsmal in den Rücken - Fehler Nummer 2. Auch dieser war dokumentiert auf einem Überwachungsvideo und wurde von zwei Taxlern - einer von ihnen war bei der ersten Rangelei dazwischengegangen - bestätigt.

Der Ältere, sechsmal vorbestraft, wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu 30 Monaten Haft verurteilt. Sein Anwalt wollte die „Absicht“ wegbringen, doch der Schöffensenat sah bei sechs Messerstichen dafür keine Möglichkeit. Der Strafrahmen lag bei zwei bis 15 Jahre Haft.

Berufswunsch: „Millionär auf der Couch“
Der 16-Jährige mit Berufswunsch „Millionär auf der Couch“, der auch mit dem berüchtigten 14-jährigen Serientäter, der inzwischen in U-Haft ist, schon eine Drohung begangen hatte, bekam drei Monate Haft. Ohne sein Vorleben wäre es vermutlich eine bedingte Verurteilung geworden und er wäre auch nicht seit der Tat in U-Haft gesessen. Doch er hat schon vier Vorstrafen in zwei Jahren angesammelt, einige Monate waren zur Bewährung offen.

Der Richter - er hatte den Prozess ruhig und ausgewogen geführt, das Urteil gut begründet und mit den Schöffen fast eine Dreiviertelstunde beraten - wählte einen für alle gangbaren Weg: drei Monate Haft für diese Tat. Dazu wurden vier Wochen einer bedingten Verurteilung „scharfgestellt“ - also in Summe vier Monate Gefängnis: „Alles andere bringt offenbar nichts. Es muss ein Rufzeichen gesetzt werden“, sagte der Richter. Weil der 16-Jährige in der U-Haft auch schon vier Ordnungswidrigkeiten beging, riet der Richter ihm dringlich zur Besserung: „Sonst wird das mit der bedingten vorzeitigen Entlassung nichts.“

„Ich mache weiter wie bisher“
Für Entsetzen hatte die Verlesung eines Interviews mit der Jugendhafthilfe gesorgt, bei dem der 16-Jährige gemeint hatte, er würde den Richtern immer sagen, dass er sich eine Arbeit suchen und die Finger von Alkohol und Drogen lassen würde, aber in Wirklichkeit würde er weitermachen wie bisher. Auch diesmal hatte er vor Gericht Besserung gelobt und er wolle den Schulabschluss nachholen.

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