Wer zu wenig Geld hat und Hilfe vor Gericht braucht, bekommt über die Verfahrenshilfe einen Anwalt. Doch überhöhte Honorarforderungen bei Großprozessen stellen das System auf den Prüfstand: Denn warum soll der Steuerzahler für Promi-Anwälte aufkommen? Der Verwaltungsgerichtshof ist bereits am Zug.
Jeder muss sich den Zugang zum Recht leisten können. Ein wichtiger Grundsatz, nach dem Gerichte jenen, die keinen Rechtsanwalt zahlen können, Verfahrenshilfe und somit rechtlichen Beistand gewähren, wenn sie etwa auf dem Zivilrechtsweg eine Klärung suchen oder, schlimmer, in einem Strafverfahren Hilfe brauchen. Für einige Rechtsanwälte ist das tägliches Geschäft, das sie mit vollem Einsatz erledigen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Und diese hat sich nun der Verwaltungsgerichtshof zur Brust genommen!
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.