Wegen gleich mehrerer Straftaten mussten sich am Mittwoch vier kriminelle Freunde am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Der älteste der Bande, ein 19-jähriger Deutscher, ist bereits vorbestraft und sitzt derzeit in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Feldkirch. Die anderen drei Pappenheimer, darunter die Ex-Freundin des Deutschen, sind gerade mal 15 Jahre alt. Bock auf Schule hat niemand und auf die Arbeit sowieso nicht. Schlechte Kindheit, falscher Freundeskreis und jugendlicher Blödsinn ziehen bei Gericht immer.
„Widrige Umstände“ sollen für Milde sorgen
Und so hoffen auch hier die Pflichtverteidiger auf Milde beim Schöffensenat und führen am vergangenen Mittwoch die „widrigen Umstände“ ihrer Mandanten ins Treffen. Es geht um zahlreiche Einbruchsdiebstähle, um gefährliche Drohung, Hehlerei und Raub in unterschiedlichen Konstellationen im Oberland vor knapp zwei Monaten.
Von einem Fahrradständer klaut man zwei E-Bikes und gurkt damit herum. Man steigt in eine Grundschule in Tosters ein, wo man die Klassenkassa knackt, im Direktionszimmer stiehlt man Tablets und Kopfhörer und so weiter. Der Schaden beläuft sich auf mehr als 5000 Euro.
Die schwerwiegendste Straftat betrifft den 19-jährigen Deutschen. An einer Bushaltestelle in Feldkirch Tosters stellt er sich mit geballter Faust vor zwei schmächtige Schüler und fordert Geld. Doch die angebotenen Münzen verschmäht der angeblich hungrige Obdachlose und bedient sich selbst, indem er einem der Opfer einen Zehn-Euro-Schein raubt.
Wo kommen wir denn da hin, wenn man am helllichten Tage schon Kinder ausraubt?
Staatsanwalt Siegele
Arbeiten statt Kinder ausrauben
Staatsanwalt Wilfried Siegele zeigt sich entsprechend empört über so viel Unverschämtheit. „Wie wäre es mit Arbeiten statt Rauben? Wo kommen wir denn hin, wenn man am helllichten Tage schon Kinder ausraubt?“ Nach kurzer Beratung des Schöffensenats verkündigt die vorsitzende Richterin Lisa Pfeifer das Urteil gegen die vier kriminellen Früchtchen.
Der 19-Jährige fasst eine teilbedingte Haftstrafe von zwölf Monaten aus. Zwei der Freunde kommen mit teilbedingten Geldstrafen von 960 beziehungsweise 1440 Euro davon. Der Vierte im Bunde, er hatte sich am wenigsten zuschulden kommen lassen, darf seine Schuld durch das Leisten von Sozialstunden wiedergutmachen. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.
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