Aufprall mit Folgen

Nach Pinkel-Vorwurf: Türsteher „tackelt“ Gast um

Gericht
11.09.2023 17:00

Das Opfer wollte nach den unangenehmen Vorwürfen aus dem Szenelokal laufen. Der muskulöse Angeklagte stellte sich ihm in den Weg: Der Zusammenprall mit irreversiblen Folgen für den 30-jährigen Clubbesucher wurde nun im Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt.

Der Angeklagte ist ein Fels von einem Mann: groß gewachsen, muskulös. Nicht zuletzt sein stattlicher Körperbau wird einem Gast eines Wiener Szeneclubs zum Verhängnis. Und auch dem 28-Jährigen selbst: Muss er sich doch im Landl wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen verantworten.

Opfer soll sich bei Bar erleichtert haben
Zur Vorgeschichte: Zwei gebürtige Tiroler trafen sich nach Feierabend in der Innenstadt. „Es war extrem gute Stimmung, bis zu dem Moment, wo man mich rausgezogen hat“, erinnert sich das Opfer. Security-Mitarbeiter warfen dem Opfer vor, im Lokal gegen die Bar uriniert zu haben. Weil ihm die Situation unangenehm war, beschloss der 30-Jährige rauszulaufen: „Plötzlich hatte ich das Gefühl, frontal in eine Mauer zu rennen.“

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Vom Vorfall vorher hat er nichts mitbekommen. Vielmehr ist das Opfer mit großer Wucht an ihn angelaufen.

Anwalt Alexander Philipp zum folgenschweren Vorfall

Schwere Kopfverletzungen durch den harten Aufprall
Die Mauer war der angeklagte Türsteher des Nachbarlokals. „Vom Vorfall vorher hat er nichts mitbekommen. Vielmehr ist das Opfer mit großer Wucht an ihn angelaufen“ , sagt sein Verteidiger Alexander Philipp. - „Er hat ihm bewusst den Weg versperrt, ihn umgerissen wie ein Footballer“, meint ein Zeuge.

Das Opfer wurde zurückgeschleudert, knallte mit dem Kopf auf den Steinboden und blieb regungslos liegen: Aufgrund der schweren Verletzungen leidet das Opfer nun an Hör-, Geruchs- und Geschmacksstörungen.

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Er hat ihm bewusst den Weg versperrt, ihn umgerissen wie ein Footballer.

Der Freund des Opfers als Zeuge.

„Nur“ Misshandlungsvorsatz
Den Verletzungsvorsatz, wie ihn die StA anklagte, sieht das Gericht nicht, nur Misshandlungsvorsatz. Weil aber auch ein Drogendelikt vorliegt, setzt es 24 Monate, davon 16 bedingt. Nicht rechtskräftig.

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