Idyllisch liegt das alte Weinhauerhaus mitten im ohnehin dicht bebauten Brunn am Gebirge. Mit viel Liebe pflegt Maria T. Rosen, Weinstöcke und andere Pflanzen im Garten. Schon bald aber wird alles brachliegen. Weil die acht Meter hohe Feuermauer einer Wohnhausanlage auf dem Nachbargrundstück verhindern wird, dass jemals wieder Sonnenstrahlen in den Garten von Frau T. fallen. Dass dort gebaut wird, hat sie der Gemeinde Brunn am Gebirge zu verdanken, die den Grund aus finanziellen Motiven an eine Genossenschaft verkauft hat.
Bürgermeister Andreas Linhart bestätigt: "Im Zuge der durch die Finanzkrise erforderlich gewordenen Budgetkonsolidierungsmaßnahmen hat der Gemeinderat den Verkauf der Liegenschaft beschlossen." 14 Wohneinheiten mit Tiefgarage und Spielplatz will der Bauwerber nun neben dem Grund von Frau T. errichten. Die Baubewilligung dafür hat die Gemeinde schon ausgestellt. Auch für die acht Meter hohe Feuermauer entlang des Gartens von Frau T. Sie vermutet aber, dass die Gemeinde den Bebauungsplan extra für das Bauvorhaben geändert hat.
Diesen Vorwurf weist der Bürgermeister auf Anfrage der Ombudsfrau zurück: "Einzig die Absolutsetzung der Baufluchtlinien wurde geändert, und das steht in keinem Zusammenhangmit dem Grundstücksverkauf." Er findet sogar, dass der Bauwerber Frau T.s Einwänden ohnehin weit entgegengekommen sei – die Mauer wird acht statt elf Meter hoch sein… Unsere Leserin empfindet das als Hohn. Aber ein Recht auf Sonneneinstrahlung sieht die Bauordnung eben nicht vor.
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