06.02.2012 10:26 |

Zäher Kampf

D: Apple wendet Verkaufsverbot im Online-Shop ab

Obwohl Apple im Patenstreit mit Motorola am Freitag eine empfindliche Niederlage einstecken musste, konnte der Konzern das Schlimmste verhindern. Nach einer Verfügung des Landgerichts Mannheim musste der US-Konzern seine älteren iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4 sowie alle UMTS-Modelle des iPads aus seinem deutschen Online-Store entfernen. Noch am gleichen Tag waren die Produkte jedoch wieder erhältlich, da Apple vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eine vorübergehende Aussetzung des Verkaufsstopps erreichte.
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Motorola hatte Apple die Verletzung eines älteren Mobilfunkpatents vorgeworfen. Apple kündigte daraufhin an, gegen das Urteil des Landgerichts vorzugehen - mit zumindest vorläufigem Erfolg in Karlsruhe. Wie es in dem zähen Streit weitergeht und ob es doch noch zu einem Verkaufsverbot kommt, ist derzeit unklar. Die Verfügung des Gerichtes richtete sich gegen die Gesellschaft Apple Sales International in Irland, die den Online-Store von Apple in Europa betreibt.

Es ist schon der zweite Erfolg für Motorola in Mannheim. Im Dezember erwirkte der US-Mobilfunkpionier vor dem Landgericht ein Urteil, mit dem er den Verkauf von iPhones und iPads in Deutschland stoppen könnte. Motorola hatte dabei ein Technik-Patent ins Feld geführt, das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört. Der Kampf wird außerdem in den USA weitergeführt, wo Motorola das iPhone 4S und die iCloud stoppen will (siehe Infobox).

Apple gibt sich unbeeindruckt
Nach dem Verkaufsstopp am Freitag gab sich Apple unbeeindruckt. Trotz Verbots im Online-Shop seien die Geräte in den Stores weiterhin verfügbar, sagte ein Apple-Sprecher. Apple gehe gegen die Verfügung vor, weil es Motorola mehrfach abgelehnt habe, das infrage stehende Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren, obwohl es bereits vor sieben Jahren zu einem sogenannten Industrie-Patent erklärt worden sei.

Apple vertritt die Ansicht, dass Motorola gesetzlich dazu verpflichtet sei, die Nutzung des Patents auch Konkurrenten zu fairen Konditionen zugänglich zu machen.

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