FPÖ-Chef Herbert Kickl hat mit einer Unterlassungsklage gegen den ORF vor dem Handelsgericht in erster Instanz Recht bekommen. Anlass war die Bezeichnung „die ganze blaue Regierungsbande“, die in einem „ZiB-Magazin“-Beitrag mit dem Titel „Ministerkarussell dreht sich weiter“ gefallen war. Kickl werde damit „unrichtigerweise eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt und sein Ruf als Politiker geschädigt“, heißt es in dem Urteil. Der ORF kann dagegen berufen.
Der Beitrag war am 9. Mai 2022 auf Sendung gegangen und hatte die zahlreichen Ministerwechsel in Österreich thematisiert. Dabei wurden die freiheitlichen Minister und mit ihnen der ehemalige Innenminister Kickl als „Regierungsbande“ bezeichnet. Die Medienbehörde KommAustria gab bereits einer Beschwerde der FPÖ Recht. Der ORF habe damit das Objektivitätsgebot verletzt, hieß es in dem Bescheid der Behörde.
Handelsgericht sieht Ehrenbeleidigung
Kickl klagte daraufhin den Sender wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung und bekam nun erstinstanzlich Recht. Der ORF muss „ab sofort unterlassen, die unwahre Behauptung des Inhalts, der Kläger wäre Teil einer Regierungsbande, und/oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten“.
Als Begründung heißt es in dem Urteil: „Im Gesamtzusammenhang und unter Bezugnahme auf die Ibiza-Affäre, mit der der Kläger nichts zu tun hatte, ist die Äußerung so zu verstehen, dass dem Kläger unterstellt wird, Teil einer kriminellen Verbindung zu sein. Damit wird der Kläger unrichtigerweise eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt und sein Ruf als Politiker geschädigt.“ Der ORF muss Kickl die Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen ersetzen.
Freie Meinungsäußerung muss sein - aber in diesem Fall hat der ORF die Grenzen überschritten.
FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker
Der freiheitliche Mediensprecher Christian Hafenecker freute sich über das Urteil: „Freie Meinungsäußerung muss sein - aber in diesem Fall hat der ORF die Grenzen strafloser Kritik an einem Politiker deutlich überschritten. Das Gericht sah es auch als gegeben an, dass beim ORF eine Wiederholungsgefahr besteht, weshalb auch der Unterlassungsanspruch anerkannt wurde.“ Hafenecker ortete eine „schallende Ohrfeige für die vermeintlich unabhängige ORF-Redaktion“.
„Berufung wäre Selbstanklage“
Wenn der ORF gegen das Urteil beruft, „bedeutet das allerdings nicht mehr, als dass er offenbar auch in Zukunft Verstöße gegen das Objektivitätsgesetz“ plane, so Hafenecker: „Das käme einer Selbstanklage gleich.“
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