Protest gegen Meloni
Mailand registriert wieder Kinder männlicher Paare
In Mailand werden Kinder männlicher Paare, die im Ausland geboren wurden, wieder registriert. Das kündige der Bürgermeister Giuseppe Sala an, nachdem er die Beschränkungen aus Rom angefochten hatte. Die Regierung von Premierministerin Giorgia Meloni hatte zuvor Schritte gesetzt, damit Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern nicht im Standesamt registriert werden.
Mailands Bürgermeister hatte sich daraufhin an das Innenministerium gewandt und darum gebeten, die Neugeborenen zumindest unter dem Namen ihres biologischen Vaters registrieren zu dürfen. Am Donnerstag gab es für das Vorhaben grünes Licht. Sala sprach von einem „Schritt nach vorn.“
Ohne die Änderung waren männliche Paare, die ihr Kind im Ausland bekamen, rechtlich keine Eltern. Sie konnten das Baby jedoch adoptieren, sofern ein Gericht zustimmte. Mailand kann das Veto der Regierung zwar nun umgehen, aber nur für einen Vater. Der zweite Elternteil bleibt ohne Rechtsanspruch und müsste weiterhin eine Adoptionsprozedur in die Wege leiten.
Problem Leihmutterschaft
Grundsätzlich sind gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Italien seit 2016 legal, trotz des Widerstands katholischer und konservativer Gruppen. Ein Adoptionsrecht bekamen sie aber nicht, da Italiens Regierung befürchtet, dass dies die Leihmutterschaft fördern würde, die weiterhin illegal ist. Künstliche Befruchtung ist für Homosexuelle ebenfalls nicht erlaubt. Mangels einer klaren Gesetzgebung haben einige Städte wie Mailand dennoch Geburten von gleichgeschlechtlichen Paaren registriert, die im Ausland auf Leihmutterschaft zurückgegriffen haben.
Die Leihmutterschaft ist in Italien seit 2004 verboten. Vergangene Woche wurde ein umstrittener Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem Leihmutterschaft künftig auch im Ausland strafrechtlich verfolgt wird. Ob dieser Schritt in dem jeweiligen Land legal oder illegal ist, ist egal. Italienerinnen und Italiener, die diese in Angriff nehmen, müssen mit Geldstrafen von bis zu einer Million Euro und Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen. Die niedrigsten Strafen sind drei Monate Haft beziehungsweise eine Geldstrafe von 600.000 Euro.
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