Wegen der pornografischen Darstellung Minderjähriger musste sich ein 49-jähriger Oberländer am Landesgericht in Vorarlberg verantworten. Obwohl er seine Unschuld beteuerte, fasst der Mann eine empfindliche Geldstrafe aus.
Kleinlaut präsentiert sich der bislang Unbescholtene in der Verhandlung am Donnerstag. Von einem Anwalt vertreten wird der Lkw-Fahrer nicht. Seine Rechte kennt er aber haargenau. „Aussagen will ich nur, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird“, stellt er Staatsanwalt Johannes Hartmann und Richterin Silke Sandholzer vor die Wahl. Der Bitte wird stattgegeben, der Saal nach Verlesung der Anklageschrift geräumt.
Angeklagt ist der 49-Jährige wegen der pornografischen Darstellung Minderjähriger. In einem Fall wirft ihm die öffentliche Anklägerin vor, eine einschlägige Videodatei auf seinem „YouTube“-Kanal hochgeladen zu haben, zudem hätte er noch weitere derartige Dateien besessen.
Der Beschuldigte streitet die Vorwürfe zwar ab, doch die Ermittlungsergebnisse der Polizei beweisen eindeutig das Gegenteil: Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurden auf zwei Computern und einem Handy fünf pornografische Videodateien mit mündigen Minderjährigen sichergestellt. Die Behauptung des 49-Jährigen, sein Account sei gehackt und die widerlichen Dateien von Dritten auf „YouTube“ hochgeladen worden, wertet die Frau Rat als Schutzbehauptung. Denn auch in diesem Punkt sprechen die Ermittlungsergebnisse eine eindeutige Sprache.
Mit dem Schlusswort des Lkw-Fahrers, man möge ihm bitte glauben, dass er ja gar nicht wisse, wie man solche Sachen ins Internet hochlädt, fällt auch schon der Schuldspruch. Die teilbedingte Geldstrafe über 4500 Euro nimmt der Verurteilte zähneknirschend an. „Wenn Sie heute so dasitzen, sind Sie ein netter Kerl. Aber wenn ich die Ermittlungsergebnisse ansehe, kann ich Ihnen nicht glauben“, begründet die Frau Rat das Urteil.
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