Das Umweltministerium hat seine Kritik an Wolfsabschüssen bekräftigt und in Stellungnahmen zu Verordnungen mehrerer Bundesländer detailliert dargelegt. Unter anderem bemängelt das Ressort die „fehlende Einzelfallprüfung“ sowie Verstöße gegen eine EU-Richtlinie. Wolfsexperte Kurt Kotrschal sorgt sich indessen beim „Wolfsmanagement“ um den „günstigen Erhaltungszustand“.
In den Verordnungen der Länder werde nicht begründet, ob ein Abschuss für die Zielerreichung tauglich ist, bemängelt das Ministerium in einem Schreiben am Donnerstag. Das Ressort von Leonore Gewessler (Grüne) ortet in den „Wolfverordnungen“ mehrere Bundesländer gar „Unverhältnismäßigkeit“.
Die Schaffung einer Entnahmemöglichkeit allein aufgrund von Rissen ungeschützter Nutztiere in einem nach einem Rissereignis festgelegten nicht schützbaren Bereich eines Alp- und Weideschutzgebietes sei „unsachlich“, wird in der Antwort auf eine Anfrage des Wolfsexperten Kurt Kotrschal von der Universität Wien mitgeteilt.
Rechtfertigungsgründe und Daten lagen nicht vor
Zudem sieht das Ministerium in seiner Stellungnahme kein Vorliegen der Rechtfertigungsgründe. „Entnahmen“, also Abschüsse, dürften „nur unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß, in von der zuständigen Behörde genau begrenzter und spezifizierter Anzahl erfolgen“. Weiters würden von den Ländern zum behaupteten Nachweis des „günstigen Erhaltungszustandes“ auf der Ebene der „betroffenen Subpopulation“ als auch auf „europäischer Subpopulation“ keine Daten vorgelegt.
Zusätzlich wird angemerkt, dass die Definitionen eines „Schadwolfes“ und eines „Risikowolfes“ nicht den gemeinsam von Bund, Ländern und Interessensvertretungen erarbeiteten Grundlagen und Empfehlungen entspreche.
Gewessler rechnet mit EU-Verfahren
Gewessler hatte bereits zuvor betont, dass sie ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich erwarte. Aus der Stellungnahme des Ministeriums, gehe klar hervor, „dass die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf vom Juli dieses Jahres nicht rechtskonform ist“, hielt Kotrschal fest. Dies gelte in analoger Weise auch für die Wolfsabschussverordnungen der Bundesländer Kärnten, Tirol, Niederösterreich, Salzburg und Steiermark.
Arterhaltung „massiv behindert“
Der Mitbegründer des Wolfsforschungszentrums der Veterinärmedizinischen Universität Wien hob bezüglich der bereits vollzogenen Abschüsse den Widerspruch zum „günstigen Erhaltungszustand“ nach der europäsichen „FFH-Richtlinie“ hervor. „Bei sieben Rudeln und einigen umherstreifenden Einzeltieren liegt es auf der Hand, dass die Abschüsse das Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes massiv behindern“, warnte Kotrschal. Die Etablierung eines aktiven Monitorings in Österreich sei unbestritten notwendig.
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